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US-Umsatzsteuerpflicht für europäische Firmen

Von Robert Lovrecki

Recht
Robert Lovrecki ist Partner von TPA und leitet den Bereich Steuerberatung am Standort Graz. Der gebürtige Grazer hat sich unter anderem auf die Bereiche Umsatzsteuer, internationales Steuerrecht und Immobilienbesteuerung spezialisiert.
© Christoph Meissner

Für ausländische Firmen kann in den USA Umsatzsteuer anfallen, auch wenn sie dort gar keinen Standort haben.


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Das amerikanische Umsatzsteuersystem unterscheidet sich wesentlich von jenem, das Unternehmer in Europa gewohnt sind. Amerikanische Unternehmer haben die sogenannte Sales Tax einzuheben und abzuführen, sofern sie Lieferungen und Leistungen an Endkunden erbringen, die im selben US-Bundesstaat ansässig sind.

Anders ist das bei Lieferungen und Leistungen, die über den Bundesstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, hinausgehen oder die von Unternehmern erbracht werden, die außerhalb der USA als ansässig gelten: Hier ist grundsätzlich der Endkunde verpflichtet die Steuer, die dann Use Tax heißt, zu deklarieren und abzuführen.

Richtungsweisendes Urteil

Über mehr als 25 Jahre wurde die Beurteilung der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit eines Unternehmers in einem US-Bundesstaat im Wesentlichen an seine physische Präsenz vor Ort (zum Beispiel Angestellte, unabhängige Vertreter, Räumlichkeiten) geknüpft.

Nun hat allerdings der U.S. Supreme Court im Fall "South Dakota vs. Wayfair" eine Entscheidung gefällt, die diese bisherige Verwaltungspraxis völlig neu ordnet. Demnach ist für die Umsatzsteuerpflicht in dem jeweiligen US-Bundesstaat eine physische Präsenz vor Ort nicht mehr erforderlich. Im Fall des US-Bundesstaates South Dakota ergibt sich daraus für auswärtige Unternehmer eine Umsatzsteuerpflicht, sofern:

der lokale Umsatz 100.000 US-Dollar pro Jahr überschreitet oder

jährlich zumindest 200 separate Umsätze vor Ort erfolgen.

Es ist anzunehmen, dass andere US-Bundesstaaten schnell reagieren und dieser Entscheidung des U.S. Supreme Courts folgen werden. Für ausländische - und damit auch europäische - Unternehmer kann es daher trotz fehlender physischer Präsenz zu einer Umsatzsteuerpflicht in den USA kommen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Commerce-Geschäftsmodellen.

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