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Washington· Die amerikanische Regierung sieht sich in ihren Angriffen auf Ziele im Sudan und Afghanistan von dem Recht auf Selbstverteidigung und einem Anti-Terror-Gesetz gedeckt.
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"Der Präsident handelt gemäß seiner verfassungsrechtlichen Autorität", sagte der Sprecher des Justizministeriums, Bert Brandenburg, nach dem Militärschlag. "Dazu gehört auch seine Befugnis als
Oberbefehlshaber und seine Aufgabe, die nationale Sicherheit zu schützen."
Clinton habe den Militäreinsatz befohlen, um amerikanische Bürger vor Angriffen einer ausländischen terroristischen Organisation zu verteidigen. "Es gibt eine eindeutige Verfassungsbefugnis,
militärische Gewalt einzusetzen, um die Vereinigten Staaten und ihre Bürger zu verteidigen."
Das Recht auf Selbstverteidigung wird auch in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen behandelt.
Dort heißt es, die Charta "beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven
Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat." Zugleich wird gefordert, daß die Ausübung des
Selbstverteidigungsrechts sofort dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angezeigt werden muß.
Justizsprecher Brandenburg verwies auch auf das 1996 verabschiedete Anti-Terror-Gesetz. Dieser "Anti-Terrorism and Effective Death Penalty Act" war eine Reaktion auf den von rechtsgerichteten
Amerikanern verübten Bombenanschlag von Oklahoma City im Frühjahr 1995.
In diesem Gesetz heißt es: "Der Präsident soll alle erforderlichen Mittel, einschließlich verdeckter Aktionen und militärischer Gewalt, einsetzen, um die von internationalen Terroristen verwendete
Infrastruktur · einschließlich terroristischer Ausbildungsstätten und sicherer Stützpunkte · zu stören, auseinanderzunehmen und zu vernichten."
Während wichtige ausländische Regierungen wie der Kreml offenbar nicht im voraus unterrichtet wurden, befolgte das Weiße Haus nach Angaben Brandenburgs die Bestimmungen des War Powers Act: Dieses
Gesetz erfordert vor einem Angriff die Unterrichtung der Führer des Kongresses. Ein ebenfalls gesetzlich vorgeschriebener Bericht an das Parlament im Anschluß an eine militärische Aktion werde dem
Kongreß in Kürze zugeschickt, erklärte der Sprecher des Justizministeriums.