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USA wollen EU-Daten 15 Jahre speichern

Von WZ Korrespondent Wolfgang Tucek

Politik

Brüssel. Das dürfte Datenschützern nicht gut gefallen: "Die USA und die EU-Kommission haben ihre Verhandlungen für ein neues US-EU-Abkommen über Flugpassagierdaten abgeschlossen", teilte der amerikanische EU-Botschafter William E. Kennard am Freitag mit. 15 Jahre wollen die US-Ermittler Informationen über EU-Passagiere speichern, sie im Anlassfall an Behörden von Drittstaaten weiterleiten und "sensible Daten" verarbeiten.


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Das geht aus einem noch internen Vereinbarungstext hervor, der der "Wiener Zeitung" vorliegt. Ziel der Übung ist der Kampf gegen den Terrorismus und schwere grenzüberschreitende Kriminalität. Die Datenschutzbestimmungen seien gegenüber dem derzeit gültigen Abkommen verbessert worden, meinte Kennard.

19 Datensätze wie Adresse, Kreditkarten-, Telefon-und Dokumentennummern von jedem Flugpassagier in die USA müssen künftig noch früher als bisher ans Heimatschutzministerium übermittelt werden - nämlich 96 statt 72 Stunden. Diese Daten lassen die US-Ermittler dann durch alle möglichen Datenbanken laufen und gleichen sie nach nur ihnen bekannten Mustern ab.

Offenbar um Datenschutzbedenken in der EU abzumildern, willigen die US-Heimatschützer ein, die Informationen nach sechs Monaten in der "aktiven Datenbank" erst einmal zu anonymisieren. Nach weiteren 4,5 Jahren werden die Daten in einen "passiven" Speicher transferiert, wo sie für zehn Jahre ruhen sollen. Währenddessen sollen strengere Zugriffsregeln gelten; sollte es konkrete Verdachtsfälle oder Ermittlungen geben, könnten sie aber auch jederzeit "repersonalisiert" werden.

Interessant ist, dass der Vorschlag von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström für ein EU-eigenes Fluggastdaten-Sammelsystem eine maximal fünfjährige Speicherdauer vorsieht. Schon da hatten die Rechtsexperten in Brüssel Bedenken angemeldet.

Die Sammlung "sensibler Daten" wie Informationen, die Rückschlüsse auf Religion, ethnische Herkunft, politische Meinung, Gesundheit oder Sexualleben zulassen, sollen nur ausnahmsweise erlaubt sein, wenn ein Menschenleben gefährdet ist, heißt es in dem Text. Dienste von Drittländern sollen allein dann in den Genuss der EU-Daten kommen, wenn sie "vergleichbare Datenschutzstandards" wie das Heimatschutzministerium pflegen.

In Kommissionkreisen wurde betont, es handle sich nur um den Entwurf eines Abkommens, der noch nicht unterschrieben sei. Nötig geworden waren die neuen Verhandlungen, weil das EU-Parlament die Datenschutzstandards im laufenden Abkommen als inakzeptabel beurteilte. Dass es mit dem neuen Text mehr Freude hat, ist nicht anzunehmen.