)
Penible Leser des kürzlich veröffentlichten Abgabenänderungsgesetzes 2003 konnten sich nur wundern: Zwischen den Artikeln 3 und 5 des Gesetzes klaffte eine Lücke: Artikel 4 fehlte. Die im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes angeführte Novelle zum Umsatzsteuergesetz war im Gesetz nicht enthalten.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Es war indes kein Fehler der Druckerei: Die Gesetzemacher im Parlament hatten sich auf die notwendigen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes erst in letzter Minute einigen können - zu spät, um den ausgehandelten Text noch ins vorgesehene Gesetz einzubauen. Ersatz für den fehlenden Artikel 4 bietet nun die soeben veröffentlichte Novelle zum Umsatzsteuergesetz, die vor allem die Eigentümer von betrieblichen Immobilien aufatmen lassen wird. Nach der Novelle bleibt es
- bei dem "nur" neunjährigen Vorsteuer-Berichtigungszeitraum für Grundstücke beim Eigentümerwechsel,
- bei der Steuerfreiheit von Grundstücksentnahmen eines Unternehmers aus seinem Unternehmen und
- bei der Steuerbefreiung von Entnahmen von Gegenständen aus einem Unternehmen, wenn für den Gegenstand bei Anschaffung kein Vorsteuerabzug beansprucht werden konnte.
Die übrigen Änderungen der sehr umfangreichen UStG-Novelle betreffen Anpassungen an die bestehende Rechtslage (etwa hinsichtlich der Neugestaltung bei der Einfuhrumsatzsteuer) und Richtlinien für die ordnungsmäßige Rechnungslegung. Die Möglichkeit, Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen vorzusehen, soll in einer der nächsten Novellen vorgesehen werden.