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Die seit Mitte 1998 bestehende Möglichkeit, einen an sich umsatzsteuerfreien Liegenschaftsverkauf seitens des Verkäufers Umsatzsteuer-pflichtig zu machen, erspart möglicherweise eine etwa notwendige Vorsteuerberichtigung. Sie bedeutet allerdings für den Käufer eine Verteuerung des Kaufpreises um zusätzliche 3,5% Grunderwerbsteuer.
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Die durch den Verkäufer überwälzte Umsatzsteuer (USt) kann zwar für einen vorsteuerberechtigten Käufer einen Refundierungsanspruch an den Fiskus begründen - die zusätzliche Grunderwerbsteuer (GrESt) ist aber ein nicht refundierbarer Teil des Liegenschaftskaufpreises.
Steuer von der Steuer
Die schwer verständliche Situation, dass in solchen Fällen Steuer (GrESt) von einer für den gleichen Vorgang anfallenden anderen Steuer (USt) zu bezahlen ist, ist soeben vom Verwaltungsgerichtshof neuerlich bestätigt worden.)
EU-Konformität
Der Gerichtshof verweist dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach es den EU-Mitgliedsstaaten nicht verwehrt ist, einen der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit einer weiteren Verkehrsteuer zu belegen, sofern diese Steuer nicht den Charakter von Umsatzsteuer hat. Was im Falle der österreichischen USt offensichtlich nicht zutrifft.
Keine Doppelbesteuerung
Nach dieser Rechtsprechung ist demnach bei Grundstückslieferungen ein vom Verkäufer optional und gesondert in Rechnung gestellter Umsatzsteuerbetrag in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Die in der Fachliteratur dazu kritisch aufgezeigte Doppelbesteuerung ist daher nach Ansicht des Höchstgerichtes zu akzeptieren.
) VwGH Zl. 2000/16/0609 v. 31. 8. 2000