EU-Kommission will Arbeitnehmerrechte stärken und Elternkarenz garantieren.
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Brüssel/Wien. Das Vorhaben könnte ein ambitioniertes sein. Eine Vertiefung der Sozialunion, die einen EU-weiten Mindestlohn ebenso umfasst wie eine europäische Arbeitslosen- oder Gesundheitsversicherung - die Ideen zur Stärkung der Sozialpolitik in der Europäischen Union sind vielfältig. Und sie stoßen auf ebenso viel Widerstand von etlichen Seiten.
So sind denn auch die Vorschläge zu sozialen Mindeststandards, die die EU-Kommission nun in Brüssel präsentierte, eher allgemein gehalten. Als einen "Kompass für einen erneuerten Prozess" zur wirtschaftlichen Annäherung der Mitgliedstaaten bezeichnete sie die für Beschäftigung zuständige EU-Kommissarin, Marianne Thyssen.
Es sind zwanzig Prinzipien, die den Ländern die Richtung vorgeben sollen: Sie reichen von Chancengleichheit für Männer und Frauen über das Recht auf "faire Löhne" und schriftliche Arbeitsverträge bis hin zu einer Absicherung für Arbeits- oder Mittellose. Denn die EU-Bürger erwarten eine "faire und soziale Union", meinte Thyssen.
Tatsächlich muss sich die EU immer wieder dem Vorwurf stellen, in Zeiten von Finanzkrise und Spardisziplin die soziale Dimension vernachlässigt zu haben. Doch die Empfehlungen der Kommission beinhalten keine konkreten Zahlen - etwa zu einem möglichen Mindesteinkommen. In ein Gesetz soll lediglich ein Vorhaben münden: Dessen Ziel sind neue Regeln zu Karenz- und Teilzeitmöglichkeiten für Eltern. Diese sollen künftig bis zum zwölften Lebensjahr ihres Kindes das Recht auf flexible Arbeitszeit haben. Außerdem sollen Väter zur Geburt eines Kindes zehn Tage freinehmen dürfen.
So soll bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gleichstellung der Geschlechter zu einem Schwerpunkt der Sozialpolitik werden. Immerhin gehen den Mitgliedstaaten durch die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen jährlich 370 Milliarden Euro verloren, schätzt die EU-Kommission.
Doch auch wenn die Behörde mit ihren Vorschlägen nur einen Rahmen für die künftige Entwicklung vorgeben möchte, sorgt sie schon damit für Unmut. Die Sozialdemokraten im EU-Parlament sowie Gewerkschaften würden sich verbindliche Schutzklauseln für Arbeitnehmer wünschen. Wirtschaftsverbände machen sich umgekehrt Sorgen um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen.
Gewerkschaftsbund für "Notfallklausel"
Die wohl größte Hürde aber für eine Vereinheitlichung der sozialen Standards ist, dass diese im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Und dazwischen gibt es noch immer ein Lohn- und Sozialgefälle.
In Österreich beispielsweise entzündet sich daran die Debatte um Schein-Selbständigkeit, um mögliche Einschränkungen der Kinderbeihilfe für Nicht-Österreicher, um Verdrängung heimischer Arbeitskräfte durch Pendler sowie Subunternehmer aus Ungarn oder der Slowakei. Vor "Lohn- und Sozialdumping" warnt etwa der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB). Aus seiner Sicht sollte daher auch eine Beschränkung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit erlaubt sein. ÖGB-Präsident Erich Foglar spricht sich daher für die Fixierung einer "Notfallklausel" aus. Wenn die "sozialen Verwerfungen zu groß werden", sollte es eine Möglichkeit geben, die Freizügigkeit temporär zu begrenzen, sagte er bei einer Veranstaltung des ÖGB und der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik in Wien.
Jedoch gehört das Recht der EU-Bürger, in einem anderen EU-Land einen Job zu suchen und sich dort niederzulassen, zu den Grundfreiheiten in der Union. Versuche, das aufzuweichen, hat die EU-Kommission bisher ins Leere laufen lassen.