Zum Hauptinhalt springen

Vater, Mutter, Kind - und Staat

Von Katharina Schmidt

Politik

Wer darf wann was beziehen? Ein Wegweiser durch den Leistungsdschungel. | In Deutschland höhere Entlastung. | Wien. "Ein Entlastungspaket, das seinesgleichen in Europa sucht" - das ist die geplante Steuerreform für Finanzminister Josef Pröll. Vor allem Familien profitieren davon (Grafik). Doch wie ist die Situation in anderen Ländern Europas?


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

In Deutschland etwa können zwar "nur" zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden, dafür aber in der Höhe von bis zu 4000 Euro pro Kind und bis zum 14. Lebensjahr. Weiters gibt es Ehegattensplitting: Wenn ein Elternteil kein Einkommen bezieht, verringert sich der Durchschnittsteuersatz der Familie. Ein weiterer Unterschied zu Österreich ist das Elterngeld: Statt einheitlicher Summen wie beim österreichischen Kinderbetreuungsgeld wird das Elterngeld in der Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils ausbezahlt - und zwar bis zu einer Obergrenze von 1800 Euro. Ein Elternteil kann 12 Monate in Karenz gehen, der andere zwei. Das Kindergeld (entspricht der österreichischen Familienbeihilfe) beträgt je nach Kinderzahl 164 Euro bis 195 Euro monatlich.