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Väterkarenz: Man(n) braucht starke Nerven

Von Christoph Rella

Politik

Unterhalt aus erster Ehe wird oft vom neuen Partner indirekt mitgetragen.


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Wien/St. Pölten. "Geht’s dir eh noch gut? Na, wer weiß, wie lange du noch bei mir bist!" Den Antritt seiner Väterkarenz hatte sich Johann Huber (Name geändert) angenehmer vorgestellt. Anstatt sich aber auf die gemeinsamen Monate mit den beiden Söhnen zu Hause freuen zu können, musste sich der 42-Jährige zunächst einen regelrechten Kleinkrieg mit seinem Chef liefern. Auf die erste ablehnende Reaktion folgten dann heftige Beschimpfungen - und sogar die Kündigungsdrohung.

Viele Männer würden zu Hause bleiben, fürchten aber die Konsequenzen am Arbeitsplatz.
© Georg Mikes

Allein Huber hat das Recht auf seiner Seite und ließ sich durch die Aussagen nicht beirren. Seit September bleibt er, während seine Frau als Lehrerin arbeitet, nun zu Hause. Was allerdings in acht Monaten, nach Ablauf der Väterkarenz, sein wird, steht noch in den Sternen. Grund: Hubers Kündigungsschutz endet vier Wochen nach seiner Rückkehr aus der Karenz. Und dann könnte sein Chef die Drohung wahr machen - und ihn entlassen. Leicht ist das freilich nicht, wie die Arbeitsrechtlerin Jasmin Haindl gegenüber der "Wiener Zeitung" sagt. Demnach könnte der betroffene Vater auf Basis des Diskriminierungsschutzes auf Wiedereinstellung klagen. Für die Väterkarenz ist Hubers Beispiel keine Werbung. Das weiß auch Heindl: "Der Gegenwind ist hoch. Da fragen sich natürlich viele Männer, ob sich der ganze Ärger auszahlt."

Sichtbar wird das auch anhand der Zahlen. So gehen laut Frauenministerium nur fünf Prozent aller Väter in Karenz. Gebe es die Probleme mit den Arbeitgebern nicht, würden es wohl noch mehr sein, zeigt sich Julia Valsky, Sprecherin von Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek, überzeugt. "Was wir nur tun können, ist, zu informieren und Betroffene darauf hinzuweisen, dass sie einen Rechtsanspruch haben."

Generell sei aber der Schutz für Karenzierte in Österreich umfassend geregelt, allerdings werde es "immer schwarze Schafe geben", sagt Valsky, betont aber gleichzeitig, dass nicht nur Väter, sondern auch viele Mütter mit diesem Problem zu kämpfen hätten. Ähnlich sieht man das auch in der Wirtschaftskammer. Mit der Väterkarenz selbst habe man bisher in den Betrieben keine negativen Erfahrungen gemacht, hieß es auf Anfrage. Fälle wie jener von Johann Huber seien eher die Ausnahme und kämen meist nur in sehr kleinen Unternehmen vor, so ein Sprecher.

Alimente trotz Väterkarenz

Aber es gibt auch andere Hürden, mit denen Männer, die in Väterkarenz gehen, zu kämpfen haben. Etwa dann, wenn der Betreffende nach einer Scheidung wieder heiratet, Vater wird und in Karenz gehen möchte. Ist er auch dann immer noch verpflichtet, in gleicher Höhe Unterhaltszahlungen an die Ex-Frau zu leisten? "Das kommt auf den konkreten Fall an", meint dazu Maria Neuhauser von der für Familienfragen zuständigen MA 11 in Wien.

Generell sei es schon so, dass sich die Zahlungen aufgrund der neu entstandenen Sorgepflichten für die Gattin und das gemeinsame Kind verringern. "Dafür reicht ein Antrag auf Herabsetzung der Zahlungen bei Gericht." Ausnahmen gibt es aber trotzdem: Wenn die Väterkarenz nicht länger als zwei Monate dauert oder die Ehefrau arbeiten geht - dann wird ihr Einkommen mitgerechnet und die Höhe der Alimente an die Ex-Frau bleibt gleich. Was bedeuten würde, dass dann die Neo-Gattin die Zahlungen an die Ex-Frau ihres Mannes übernehmen müsste.