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Oberster Gerichtshof hob früheres Urteil auf. | Prag. Einem weltlichen Gericht will sich der tschechische Kardinal Miroslav Vlk nicht beugen: "Der Oberste Gerichtshof hat mit keinem Wort gesagt, dass wir den Dom übergeben sollten," sagt Vlk.
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Dem Staat überschreiben soll die katholische Kirche die St.Veits-Kathedrale, das Wahrzeichen der Prager Burg. Das hat Ende Jänner der Oberste Gerichtshof des Landes klipp und klar entschieden. Damit widerrief er das Urteil eines Prager Gerichts, das den Dom 2006 der Kirche zugesprochen hatte.
Die versteht den jüngsten Richtspruch als eine weitere Runde im schon 14-Jahre währenden Streit. "Wir sind der Ansicht, dass die Streitsache erneut vor das Kreisgericht kommen muss und die Entscheidung erst dort fallen wird," meint Kirchenmann Miroslav Vlk.
Neuerdings wacht mindestens ein tschechischer Polizeibeamter innerhalb der Doms. Das sei reiner Druck, damit nicht nur das eigentliche Bauwerk, sondern auch sein Inneres an den Staat übergeben werde, glaubt Vlk. "Aber die innere Ausstattung hat schon immer dem Kapitel gehört", so der Kardinal.
Um das Innenleben des Doms wie auch die weitere Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche soll es in der nächsten Verhandlungsrunde gehen, die für Freitag angesetzt ist.