)
Abzeichengesetz wird geändert. IS-Verbot wie in Deutschland nicht nötig.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 10 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Das angekündigte Verbot von Symbolen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) kommt. SPÖ und ÖVP sind sich über eine entsprechende Novelle des Abzeichengesetzes einig, ist aus Regierungskreisen zu hören. Offen ist nur noch der Strafrahmen - derzeit eine Geldstrafe von 4000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von einem Monat. Die ÖVP will die Strafe im Wiederholungsfall empfindlich verschärfen, die SPÖ ist hier noch abwartend.
Konkret wird Paragraf 1, der die verbotenen Abzeichen beschreibt, um Symbole des IS beziehungsweise Isil, Isis (frühere Namen) sowie der Al-Kaida erweitert. In Anlehnung an das deutsche IS-Verbot werden die entsprechenden Abzeichen abgebildet und bei Bedarf entsprechend erweitert. Damit soll die Propaganda im Internet, der Vertrieb von "Fan"-Artikeln und das Tragen von Kleidungsstücken oder Anhängern mit diesen Symbolen eingedämmt werden. Die exakte Auflistung und Beschreibung der Abzeichen ist wichtig, um nicht ansatzweise in die Nähe eines generalisierenden Verbots von religiösen Symbolen zu kommen - islamistische Symbole sind nicht selten daran angelehnt. Bisher bezog sich das Abzeichenverbot hauptsächlich auf das Hakenkreuz und seine Ableger.
Facebook-Hetzerim Visier
Anfang der Woche werden Justizminister Wolfgang Brandstetter, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bei einer Pressekonferenz noch einmal Härte gegen die Umtriebe von IS-Fans in Österreich zeigen. Brandstetter wird die Verschärfung des Verhetzungsparagrafen verkünden. Derzeit gilt Verhetzung, wenn eine strafbare Äußerung vor 150 Personen geäußert wird. Künftig sollen 30 Personen genügen. Das zielt insbesondere auf Hasspostings im Internet ab.
"IS ist super" genüge nicht, erläutert der Präsident der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, "IS ist super, tötet die Schiiten" schon. Auf Verhetzung stehen bis zu zwei Jahre Haft. Angesichts der jüngsten Fälle von erst 15-jährigen Mädchen, die mutmaßlich in den Dschihad ziehen oder dafür rekrutieren wollten: Auch Minderjährige über 14 sind strafbar, für sie gilt die halbe Höchststrafe.
Ein generelles Verbot des IS, wie am Freitag in Deutschland beschlossen, kommt nicht. Sowohl Verfassungsrechtler wie Theo Öhlinger als auch Jarosch halten das heimische Strafgesetzbuch mit dem Terrorismusparagrafen für ausreichend. Auch in der Regierung sieht man das deutsche "Betätigungsverbot" durch den Terrorismusparagrafen abgedeckt. Auf der UN-Terrorliste steht der IS und seine Vorläufer seit 2013. Die EU orientiert sich daran.
Die Verfolgung der Austro-Dschihadisten liegt maßgeblich beim Bundesverfassungsschutz. Der bekommt 20 neue Mitarbeiter, die kurz vor Dienstantritt sind, ist zu hören.