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Verfassungsrechtler Heinz Mayer im "WZ"-Interview. | "Wiener Zeitung": Ist das NS-Verbotsgesetz heute noch zeitgemäß?
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Heinz Mayer: Vor allem ist es im Staatsvertrag festgeschrieben, deshalb können wir es nicht einfach abschaffen. Ich halte es aber auch aufgrund unserer historischen Situation und politischen Entwicklung nach wie vor für angebracht.
Als Alternative wird immer wieder ein Gesetz angedacht, dass alle verbrecherischen Verhetzungen gleich welchen ideologischen Ursprungs unter Strafe stellt.
Ich glaube schon, dass der Nationalsozialismus ein so einschneidender Teil unserer Geschichte war, dass mir eine Gleichsetzung mit normalen Verhetzungen nicht angemessen erscheint. Auch diese sind übrigens strafrechtlich verfolgbar. Rechtstechnisch wäre eine solche Zusammenfassung dieser Tatbestände allerdings ohne Probleme möglich.
Wirkt das Verbotsgesetz in diesem Sinne abschreckend?
Das Verbotsgesetz wurde lange Zeit nicht angewandt, weil die Strafen unverhältnismäßig - bis hin zu 20 Jahren Haft - waren. Seit der Novellierung zu Anfang der 90er, als die Strafen nach unten angepasst wurden, glaube ich schon.
Anlässlich der Causa Gudenus haben die Grünen eine Verschärfung gefordert.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die nicht durch geschickte Formulierung unterlaufen werden kann. Ich glaube aber nicht, dass man wegen Gudenus das Verbotsgesetz verschärfen sollte.