Automatische Einstufung für Kredit-Einsteiger. | Beihilfenanteil ist auf einen Blick feststellbar. | Brüssel. Für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) soll es künftig einfacher sein, Staatsgarantien für Kredite zu bekommen. Dafür hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket geschnürt: Anhand der Bonitätsstufen der Unternehmen soll der Anteil der staatlichen Beihilfe bei einer solchen Bürgschaft rasch errechnet werden können.
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Dabei muss die Kreditwürdigkeit nicht unbedingt von einer Ratingagentur sondern lediglich von der kreditgebenden Bank bewertet werden. Eine von Brüssel zur Verfügung gestellte Tabelle mit den jeweils marktüblichen Prämiensätzen zur Rückversicherung der Darlehen zeigt auf einen Blick, ob durch die Garantie eine staatliche Beihilfe vorliegt und wenn ja, wie hoch diese ist. Die Höhe der Beihilfe errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Wert in der Tabelle und der tatsächlichen Prämie für die Bürgschaft. KMU können somit rasch erkennen, ob sie im "sicheren Hafen" sind. Denn staatliche Beihilfen sind laut Gemeinschaftsrecht in der Regel verboten, da sie den Wettbewerb verfälschen können.
Neu ist auch, dass Unternehmen ohne Kreditgeschichte künftig automatisch mit B minus eingestuft werden, was laut Liste eine marktübliche Prämie von 3,8 Prozent nach sich ziehen würde. Da das Austria Wirtschaftsservice, eine Abwicklungsstelle für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung, aber nur ein Prozent Prämie für die Garantie verlangt, beträgt die Beihilfe für neue KMU in diesem Fall 2,8 Prozent des Kreditvolumens.
Mühsame Meldepflicht
Gerhard Huemer vom Europäischen Dachverband der Klein- und Mittelbetriebe bewertet die Neuerungen positiv. Garantien seien die effizientesten Beihilfen, die den Markt am wenigsten verzerren, sagte er. Für KMU seien sie von entscheidender Wichtigkeit zur Finanzierung. Auch für den Staat sei sie die günstigste Form der Subvention, da im Idealfall keinerlei Geld fließe.
Damit KMU allerdings tatsächlich unbürokratisch davon profitieren können, sei die Einbeziehung der Garantien in die sogenannte allgemeine Gruppenfreistellung nötig. Dann nämlich müssen die Garantien nicht mehr vorab an die EU-Kommission gemeldet werden. Brüssel hat diesbezüglich bereits Pläne und will die Gruppenfreistellung am 2.Juli beschließen.