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Bei der Fülle der echten und vermeintlichen Korruptions-Fälle in Österreich kann man schon den Überblick verlieren. Die enorme Dichte an politischer (Ex-)Prominenz bei all diesen Fällen offenbart aber einen schwerwiegenden Fehler im System. Die Staatsanwaltschaften müssen bei Personen im öffentlichen Interesse ihre Vorhabensberichte ins Büro der Justizministerin senden. Dort werden sie nochmals geprüft, bevor formal das Verfahren entweder eingestellt oder Anklage erhoben wird.
Unabhängig davon, ob einem die frühere Ministerin Gastinger (BZÖ) leid tut oder nicht, und auch unabhängig, ob sie wusste, dass die Telekom einen Teil ihres Wahlkampfes "sponserte": Seit April sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen - und in den drei Monaten seither ist nichts passiert, als den Akt ins Ministerium zu schicken.
Nun kann es schon sein, dass sich dort die Promi-Akten stapeln, aber was kann Frau Gastinger oder ein anderer Verdächtigter dafür?
Die Einschaltung des Justizministeriums verzögert die Erledigung - und dies könnte durchaus zu politischen Zwecken missbraucht werden. Dass es Justizministerin Karl selber war, die eine Einstellungs-Empfehlung der Staatsanwaltschaft in der Inseraten-Affäre gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer zurückwies und ihre Weisung weiterzuermitteln in detaillierte Fragen kleidete, ist ein Indiz in diese Richtung. Jetzt sind auch diese Fragen abgearbeitet, der Akt liegt erneut im Justizministerium. Beim Gastinger-Tempo könnte es noch Monate dauern, bis eine Entscheidung gefällt wird. Dass dazwischen eine Nationalratswahl stattfindet, wird ja auch die ÖVP-Politikerin Karl wissen.
Das Spiel mit der Zeit kann auch umgekehrt angewendet werden. Je länger ein solcher Akt im Ministerium herumliegt, desto knapper stößt er an Verjährungsfristen. Und dann könnte es sein, dass die Staatsanwaltschaft zwar tadellos ermittelte, eine fällige Anklage wegen Verjährung des Delikts aber unterbleibt. Ein politischer Freundeskreis kann so wirksam beschützt werden.
Der einzige Ausweg daraus lautet, die Staatsanwaltschaften endlich weisungsfrei zu stellen. Dann unterbliebe der "Aktenlauf" ins Ministerium, und auch möglicher politischer Missbrauch. Dass die jetzige Justizministerin strikt gegen diese Weisungsfreiheit ist, zeigt die politische Dimension der Justiz in erschreckender Weise.