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In vielen Punkten noch keine Einigung. | Grundrechte bleiben auf der Strecke.
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Wien. Das erste Paket für eine erneuerte Verfassung auf der Grundlage des Österreich-Konvents ist fertig. Darin enthalten sind die Einrichtung von Verwaltungsgerichten, eine Verfassungsbereinigung, eine kleine Ausweitung der Zuständigkeit von Rechnungshof und Volksanwälten und die Möglichkeit eines "Gesetzesprüfungsantrags" beim Verfassungsgerichtshof.
Dieser "Endlich-Erfolg" kann nicht darüber hinweg täuschen, dass es über entscheidende Punkte noch immer keine Einigung gibt. Dazu zählen eine wesentliche Kompetenzbereinigung, eine Lockerung des Legalitätsprinzips, ein einheitliches Besoldungssystem, eine Reform der Finanzverfassung und mehr Transparenz der oft chaotischen Geldflüsse. Sogar von der ursprünglichen Einigung über die Reduktion der Kompetenzfelder von etwa 185 auf 50 ist keine Rede mehr.
Auch die Aufnahme von Grundrechten in die Verfassung ist ausgeblieben. Von Textstraffung ist kaum die Rede. Überhaupt scheinen die dem Konvent vorgegebenen Ziele der effizienteren Verwaltung im Verlauf der Diskussion immer mehr untergegangen zu sein.
Wenn die Ergebnisse an den ursprünglichen Zielen gemessen nur dürftig erscheinen, liegt das wahrscheinlich an der Diskrepanz zwischen Ankündigungsbegeisterung und echtem Reformwillen.
Zur Erinnerung: Die wesentlich von 1920 stammende Bundesverfassung wird seit Jahren als erneuerungsbedürftig kritisiert. Hauptkritikpunkte sind die verwirrenden Kompetenzregeln, die Überlagerung der Verfassung durch hunderte, in anderen Gesetzen verstreute Verfassungsbestimmungen und die Unübersichtlichkeit durch Detailregelungen.
Zum Beispiel nehmen die Bestimmungen über den jeweiligen Bundes-Rechnungshof in Österreich 310 Zeilen ein. Das deutsche Grundgesetz kommt dafür mit neun Zeilen aus, die Verfassung der Schweiz führt überhaupt nur eine Kompetenz der "Oberaufsicht" an.
Dem immer stärkeren Ruf nach einer Reform der Bundesverfassung folgend beschloss die Bundesregierung 2003 die Einsetzung eines "Österreich-Konvents". Dieser sollte Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform ausarbeiten, die auch Voraussetzung für eine effizientere Verwaltung sein soll. Die zweite Hauptaufgabe war, für eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der S taatsaufgaben zu sorgen.
Hoch gesteckte Ziele
Die Vorgaben waren: Analyse der Staatsaufgaben, klarer Kompetenzkatalog, Überprüfung des Legalitätsprinzips, Struktur der Institutionen nach effizientem Mitteleinsatz, Bürgernähe und E-Government, Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, effiziente Kontrolle und Textstraffung.
Der Konvent endete 2005 mit einem 1100-Seiten-Bericht. Dieser enthielt viele Ideen, Gegensätze und auch Konsens in manchen wenig spektakulären Punkten.
Beim jetzigen "ersten Paket" ist die Verfassungsbereinigung ein wichtiger Schritt. Vor allem sollen Verfassungsbestimmungen nicht mehr in Einfachgesetzen verstreut sein. Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten ist seit Jahren ein Expertenwunsch. Der "Gesetzesprüfungsantrag" bedeutet zwar höheren Rechtsschutz, birgt allerdings die Gefahr von Missbrauch und Kostenexplosion.
Der Autor war Geschäftsführer der Inzersdorfer Nahrungsmittelwerke, ab 2000 Leiter des rechtspolitischen Ausschusses der Industriellenvereinigung und Mitglied der Staatsaufgabenreform-Kommission und des "Österreich-Konvents".
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