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Verfassungsgericht lässt Afghanen im Land

Von WZ Online

Politik

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die vom Asylgerichtshof verfügte Ausweisung einer afghanischen Familie nach Griechenland ausgesetzt. Einer Beschwerde der fünf Familienmitglieder gegen die Asylgerichtshofs-Entscheidung wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt.


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Öffentlich bekannt wurde das Schicksal der Familie vor Ostern, als der Vater mit drei Kindern - darunter ein vierjähriges - vorübergehend in Schubhaft genommen worden war, während die Mutter sich in stationärer Behandlung befand.

Die Ausweisung wird ausgesetzt, bis das Verfahren beim VfGH entschieden ist. Damit gibt es auch keine Grundlage für eine Schubhaft mehr, weil eine solche angeordnet wird, um eine Ausweisung sicherzustellen - und für letztere gibt es nach der VfGH-Entscheidung auf aufschiebende Wirkung keine Grundlage, erläuterte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch gegenüber der APA.

Die aufschiebende Wirkung erkannte der VfGH laut Neuwirth zu, "weil es nach Abwägung aller Interessen keine zwingenden öffentlichen Interessen für die Ausweisung gibt und damit für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre". Denn die Mutter ist noch immer in stationärer Behandlung, die Familie würde also auseinandergerissen, wenn der Vater mit den drei Minderjährigen ausgewiesen wird.

Wie lange das Verfahren beim VfGH dauern wird, konnte Neuwirth nicht sagen. Durchschnittlich dauern VfGH-Verfahren neun Monate.

Das Innenministerium hatte am Karfreitag angekündigt, dass der 34-Jährige und seine drei Kinder nach den Osterfeiertagen abgeschoben werden sollen. Die Schubhaft war am selben Tag aufgehoben worden. Abgeschoben werden sollte die Familie - unter Hinweis auf das Dubliner Abkommen -, weil sie nach der Flucht aus Afghanistan bei ihrer Ankunft in Griechenland einen Asylantrag stellte. (APA)