14 Anfechtungen liegen beim Höchstgericht gegen die von der ÖVP-FPÖ-Koalition beschlossene Reform der Sozialversicherung. Die Entscheidung darüber wird am Vormittag verkündet.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 4 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Es ist ein mit Spannung erwartetes Urteil: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird heute seine Entscheidung über eines der Prestigeobjekte der türkis-blauen Bundesregierung, die Reform der Sozialversicherungen, die eine Zusammenlegung von 21 auf fünf Träger gebracht hat, bekanntgeben. Es geht bei dem Erkenntnis der Höchstrichter insbesondere um die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die mit 1. Jänner kommenden Jahres offiziell starten wird.
Zur Sozialversicherungsreform wurden insgesamt 14 Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die Anfechtungen erfolgten unter anderem von der SPÖ-Bundesratsfraktion, von Vertretern mehrerer Gebietskrankenkassen, von Seiten der Arbeiterkammer, von Dienstnehmervertretern, aber auch von Seniorenvertretern.
Willst du diesen Inhalt sehen? Gib den anderen Cookies grünes Licht.
Bei den Anfechtungen gegen die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen steht die Entmachtung der Arbeitnehmervertreter in der neu geschaffenen gesamtösterreichischen Gesundheitskasse im Mittelpunkt. In den Gebietskrankenkassen hatten bisher die Arbeitnehmervertreter als Vertreter von mehr als sieben Millionen Versicherten das Sagen, in der neuen Kasse gibt es hingegen Stimmenparität mit den Arbeitgebervertretern.
Selbstverwaltung der Sozialversicherung auf dem Prüfstand
Die Beschwerdeführer auf Arbeitnehmerseite sehen in einer Reihe von Bestimmungen einen Verstoß gegen den in der Verfassung verankerten Grundsatz der Selbstverwaltung der Kassen. Angefochten wird aber auch, dass als Folge der Reform künftig die Festlegung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr von den Kassen selbst, sondern von der Finanzverwaltung geprüft werden soll. Die Seniorenvertreter stoßen sich daran, dass sie als Beitragszahler nicht stimmberechtigt in der Gesundheitskasse vertreten sind.
In der Sozialversicherung sind die Vorbereitungen auf die Organisationsreform und die Zusammenlegung seit Monaten im Laufen. Diese soll mit 1. Jänner 2020 erfolgen. Erst am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof große Teile des von der türkis-blauen Koalition beschlossenen Sicherheitspakets als verfassungswidrig aufgehoben, darunter den Einsatz des "Bundestrojaners" zur Überwachung. (ett)