Die Regierung sollte sich für die legistische Ausgestaltung ihres Terrorpakets ausreichend Zeit nehmen und keine überhasteten Entscheidungen treffen, sagen die Verfassungsjuristen Bußjäger und Mayer.
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Die Regierung hat am Mittwoch ein umfassendes Anti-Terror-Paket vorgelegt. Darin enthalten ist unter anderem die Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug. Auch eine vorbeugende elektronische Überwachung entlassener Gefährder ist darin vorgesehen. Die "Wiener Zeitung" hat zwei renommierte Verfassungsrechtsprofessoren, Peter Bußjäger und Heinz Mayer, um ihre Einschätzung dieser Vorhaben gebeten.
Bußjäger von der Universität Innsbruck sieht jedenfalls eine gewisse Eingriffsintensität und plädiert dafür, dass die Eingriffe sachlich gerechtfertigt werden müssen. Das geringere Problem scheint ihm die Unterbringung im Maßnahmenvollzug in Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu sein, denn dort ist im Artikel 5 Absatz 1 Litera c von einem "begründeten Anlass" die Rede. Das sei recht weich formuliert und man könnte den Maßnahmenvollzug mit Deradikalisierungsprogrammen begründen.
Ähnlich bewertet das sein Kollege von der Universität Wien, Heinz Mayer. Ein gefährlicher Täter könne sicher ebenso wie ein geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug untergebracht werden, wenn der gesetzliche Rahmen dafür gegeben sei. Allerdings verwies Mayer auf die massiven Schwächen im Maßnahmenvollzug. Dort müsse man nämlich mit den Insassen arbeiten. Mangels einer entsprechenden Bezahlung fehle es aber an Psychiatern und Psychologen.
Bußjäger sieht aber in diesem Bereich noch eine zusätzliche Hürde, nämlich das Bundes-Verfassungsgesetz über die persönliche Freiheit. Natürlich könne man hier mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat Änderungen vornehmen.
Was die Fußfessel betrifft, sieht Mayer Probleme. Denn eine Begründung der Regierung, dass eine hohe Anzahl von Gefährdern eine zu große Zahl von Personal zu deren Beobachtung bedürfte, sei sicherlich keine sachliche Rechtfertigung dafür. Und eine elektronische Überwachung ohne Betreuung werde nicht möglich sein.
Bußjäger wiederum hält die Fußfessel für das deutlich gelindere Mittel. "Das wird man verfassungskonform hinbekommen", sagt er zur "Wiener Zeitung". Aber auch das sei ein Eingriff in die Privatsphäre.
Zweifel haben beide Professoren, was die Aberkennung bestimmter staatlicher Leistungen - etwa die Mindestsicherung - betrifft. Da komme der Gleichheitsgrundsatz ins Spiel, sagt Bußjäger. Ein verurteilter Mörder bekomme nach der Haftentlassung ja auch die Mindestsicherung. Und Mayer gibt zu bedenken, dass es gefährlich sei, den Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen, das führe geradewegs in die Kriminalität.
Einigkeit herrscht unter beiden Verfassungsrechtlern darüber, dass man für ein solch umfassendes gesetzliches Vorhaben mehr Zeit als bis Dezember brauche.