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Verfassungsrichter Holzinger: Grundrechte gelten auch in Betrieben

Von WZ Online

Politik

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger mahnt angesichts der Affäre um die ÖBB-Krankenstandsakten die strenge Einhaltung der Grundrechte und der Regelungen zum Datenschutz ein. In Betrieben müsse darauf geachtet werden, dass auch betriebswirtschaftlich berechtigte Anliegen nur im Rahmen der Gesetze verfolgt werden.


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"Nicht alles, was betriebswirtschaftlich nützlich sein mag, darf auf Kosten der Grundrechte realisiert werden", sagte er Dienstagabend bei einer Buchpräsentation.

Holzinger regte überdies an, zu überlegen, ob die Verfassung "nicht nachgebessert werden muss". Datenschutz sein ein zentraler Bestandteil der Verfassung - aber die Frage sei, ob sie angesichts der rasanten Entwicklungen in diesem Bereich noch auf dem letzten Stand der Dinge ist.

Der VfGH-Präsidenten appellierte aber auch an "jeden einzelnen", mit den eigenen Daten sorgsam und zurückhaltend umzugehen. "Wer freiwillig zu viel preisgibt, darf sich danach nicht wundern, was über ihn bekannt ist." Die moderne Informationstechnologie biete zwar viele Vorteile. Aber man müsse sich auch der Gefahr bewusst sein, dass jede Nutzung eine Spur hinterlässt, die letztlich die Gefahr herauf beschwört, dass das "Horrorbild des gläsernen Menschen" immer mehr Realität annimmt, so Holzinger bei der Präsentation des von VfGH-Sprecher Christian Neuwirth geschriebenen Buches "Durch den Dschungel der Gesetze". (APA)