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Verfassungsrichter zweifeln am ESM

Von Robert Cvrkal (Bürgerjournalist)

Gastkommentare

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In der heute stattgefundenen Sitzung warf der Verfassungsgerichtshof einige heikle Fragen auf, wobei die Vertreter der Regierung arg ins Schwitzen kamen.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" /><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" />Als problematisch wurde die Zusatzerklärung  zum RETTUNGSSCHIRM (http://derstandard.at/1362107546736/Verfassungsrichter-pruefen-ESM-Beteiligung)  empfunden, welche als Ergebnis des Karlsruher Richterspruches zu sehen ist und ohne welcher es überhaupt niemals einen ESM gegeben hätte. Hinzukommt, dass Deutschland einen völkerrechtlichen Vorbehalt zum ESM abgegeben hat, womit es naheliegend ist, dass die Ursprungsversion des ESM signifikant geändert worden ist und somit auch die neue Version durchs Parlament hätte beschlossen werden müssen, was nicht geschehen ist.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" /><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" />Nachdem Deutschlands Richter eine  Haftungsobergrenze eingezogen haben und Erhöhungen durch das deutsche Parlament genehmigt werden müssen um die Budgethoheit durch das Parlament sicherzustellen, müsste dies im Analogieschluss auch auf Österreich zutreffen, da die Budgethoheit eine Grundsäule unserer Verfassung darstellt. Allein schon durch die Notfallverordnung beim ESM ist eindeutig, dass Österreichs Parlamentarier kein Mitspracherecht haben, da unser Stimmengewicht nicht ausreicht um eine Entscheidung zu blockieren, was bedeutet, dass wir zahlen müssen auch wenn wir dagegen sind.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" /><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" />Aufgrund der von den Höchstrichtern massiv vorgebrachten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieses Vertragswerkes bzw. des Zustandekommens stellt sich die Frage, ob sollte die neue Kärntner Landesregierung die Klage zurückziehen damit nicht Beihilfe zum möglicherweise erfolgten Verfassungsbruch begeht? Da auch Landesregierungen auf die Verfassung angelobt werden und darauf schwören wäre meines Erachtens nach aufgrund der schwerwiegenden, öffentlich geäußerten Bedenken durch die Verfassungsrichter bereits in einem solchen Fall eine Anklage der neuen Kärntner Landesregierung vertretbar.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" /><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" />Nachdem jetzt der Verfassungsgerichthof sich bereits mit der Materie beschäftigt, sollte man diesen auch die Sache zu Ende bringen lassen bevor man riskiert, dass Kärnten Neuwahlen braucht, weil auch die neue Landesregierung gegen Rechtnormen verstossen hat.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" /><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: 19.578125px;" />An diesem Beispiel sieht man wie wichtig eine Vorabprüfung von völkerrechtlichen Verträgen durch den VfGH wäre und man kann nur hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger diese überfällige Reform nicht ebenso wie andere Vorhaben (z. B. Verwaltungs-, Pensions-, Spitals- oder Bildungsreform) auf den Sankt NIMMERLEINSTAG hinausschieben.