Höchstgericht wies Klage des deutschen Linkspartei-Politikers Ramelow zurück. | Berlin. Bodo Ramelow darf weiter unter Beobachtung des deutschen Verfassungsschutzes stehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klage des Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei in Thüringen abgewiesen. Es habe sich an die Feststellung des Oberverwaltungsgericht gehalten, wonach "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei Die Linke" vorlägen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Ramelow hatte mit der Klage ein Grundsatzurteil erreichen wollen, um die gesamte Linkspartei aus dem Fokus des Verfassungsschutzes herauszuziehen. Doch die Klage scheiterte: So strebt etwa die "Kommunistische Plattform" (KPF), eine Gruppierung in der Linkspartei, eine "andere Gesellschaft" an und die "Überwindung des kapitalistischen Systems". Die Mauer bezeichnet sie als notwendig und die DDR als den besseren deutschen Staat. Andere Gruppen, wie "Cuba Si", befürworten ausdrücklich den Sozialismus kubanischer Prägung.
In der Linkspartei arbeiten daher offen Kräfte, die einen anderen Staat wollen und die Grundordnung der Bundesrepublik ablehnen. Und die Partei hat sie nicht zur Ordnung gerufen; vielmehr sind sie bei Parteitagen mit Sitz und Stimme vertreten.
Die Frage, ob dies ausreichende Gründe für den Verfassungsschutz seien, die Nachfolgepartei der SED/PDS und einige ihrer Protagonisten laufend zu beobachten, hat das Gericht nun eindeutig bejaht. "Zwar birgt die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit", heißt es in der Urteilsbegründung. "Demgegenüber spricht für die Rechtmäßigkeit der Beobachtung das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Umstand, dass der Kläger ein führender Funktionär der Partei Die Linke ist."
Für die Linkspartei, die einerseits ihren marxistischen Flügel nicht verärgern will, andererseits aber auch auf Stimmen antikommunistischer Sozialdemokraten spekuliert, ist der Spruch der Verwaltungsrichter eine herbe Niederlage. Ramelow hat für diesen Fall bereits den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. Schließlich will die Linkspartei auch in der Demokratie salonfähig werden, um sich als Koalitionspartner auch auf Bundesebene zu empfehlen.