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Verführung im Internet mit teuren Folgen

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Vermeintliche Gratisangebote locken immer mehr User in die Falle. | So setzt man sich zur Wehr. | Wien. "Gratis"-Angebote im Internet sollten skeptisch machen. Denn meistens entpuppen sich solche Offerte letztendlich als Abzocke. Einige Wochen nach Besuch der Internetseite flattern Rechnungen ins Haus - wer nicht bezahlt, erhält Mahnbriefe von Inkassobüros oder Rechtsanwälten.


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Laut Angaben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und des Internet-Ombudsmanns fallen unzählige Internetnutzer auf die vermeintlichen gratis Horoskope, Downloads, Lebensprognosen oder Spiele herein. Die Anbieter schaffen es nämlich, die Preise für ihre angeblich kostenlosen Leistungen geschickt zu verstecken. "Die Masche ist immer dieselbe", weiß die VKI-Juristin Ulrike Docekal. Die Kosten sind entweder im Kleingedruckten versteckt, oder es wird mit der Farbpalette getrickst: Der Preis ist zum Beispiel in hellblauer Schrift auf grauem Hintergrund angegeben.

Solche Tricks sind jedoch verboten. "Wird mit Gratis-Angeboten gelockt, die dann doch kosten, ist das irreführende Werbung", betont Docekal. Der VKI hätte schon öfters unseriöse Anbieter geklagt und den Prozess auch gewonnen. "Das Abstellen der Internetseiten ist aber schwierig", sagt Docekal. Die geklagten Firmen gehen nämlich meistens in Konkurs und verschwinden von der Bildfläche, um später unter anderem Namen wieder aufzutauchen und ihr Unwesen zu treiben.

Wer ihnen in die Falle geht, kann und sollte sich aber wehren. "Keinesfalls soll man vorschnell zahlen", rät Docekal. Wenn man im Internet einen Vertrag abschließt, hat man nämlich das Recht, innerhalb von sieben Tagen ab Vertragsabschluss zurück zu treten - ohne das begründen zu müssen. Informiert der Anbieter auf seiner Seite nicht über dieses Rücktrittsrecht, verlängert sich die Rücktrittsfrist sogar auf drei Monate.

Nicht abschrecken lassen sollte man sich von dem Hinweis, dass man durch einen Mausklick bei der Anmeldung auf der Internetseite auf sein Rücktrittsrecht verzichtet hat. Dieser Verzicht ist nämlich laut VKI-Expertin Docekal nicht wirksam.

Es wird nur geblufft

Den Rücktritt sollte man schriftlich und eingeschrieben innerhalb der Frist bekannt geben. Damit hat sich die Sache aber meistens leider nicht erledigt. Denn die Firmen lassen erfahrungsgemäß nicht locker und bombardieren zahlungsunwillige Internet-User mit Mahnschreiben und drohen mit Gerichtsverfahren. Hier gilt, ruhig Blut zu bewahren, da die Firmen gewöhnlich nur bluffen. "Solche Schreiben muss man nicht beantworten", versichert Docekal. Wer es mit der Angst zu tun bekommt, könne sich an Beratungsstellen wie den VKI oder den Internet-Ombudsmann wenden.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn tatsächlich ein Schreiben vom Gericht - etwa ein Zahlungsbefehl -ins Haus flattern sollte. "Da muss man rechtzeitig Einspruch erheben, sonst muss man zahlen", warnt Docekal. Der VKI-Expertin ist jedoch kein Fall bekannt, bei dem jemand in Österreich von einer Internet-Abzocke-Firma geklagt wurde.

Hilfe und Tipps unter www.vki.at oder www.ombudsmann.at Dossier: Bedrohungen im Internet