Bewerber nach Intervention der FPÖ umgereiht. | SP-Kräuter: "So unverblümte Manipulation nie erlebt." | Wien. Die jüngste Kritik des Rechnungshofes an der Besetzung von Spitzenposten im Bundesvergabeamt (BVA) schlägt nun auch politische Wellen.
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SPÖ-Rechnungshofsprecher Günter Kräuter sagt zur "Wiener Zeitung": "Eine so unverblümte Darstellung einer Manipulation der Bundesregierung habe ich noch nie erlebt. Und ich habe als längstdienendes Mitglied des parlamentarischen Rechnungshof-Ausschusses hunderte Rechnungshof-Berichte gelesen." Auch der grüne Abgeordnete Werner Kogler erblickt in dem Fall eine "neue Qualität" des Postenschachers.
Der Hintergrund: Als das Bundesvergabeamt 2002 als unabhängige Behörde aus dem Wirtschaftsministerium ausgegliedert wurde, wurden auch die Spitzenposten ausgeschrieben. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein ließ von Bewertungskommissionen eine Liste der geeignetsten Bewerber erstellen und brachte diese in den Ministerrat ein.
Riess-Passers Eingriff
Die Kommission empfahl Günter Schwayer, den damaligen Geschäftsführer des Vergabeamtes im Wirtschaftsministerium, als besten Kandidaten für den stellvertretenden Vorsitz des BVA. Für einen der insgesamt 18 ausgeschriebenen Senatsvorsitze wurde Jrina Radi, eine Mitarbeiterin der Bundesvergabe-Kontrollkommission, als beste Bewerberin gereiht.
Der Ministerrat wich jedoch von der Empfehlungsliste ab. Aus Beamtenkreisen heißt es, Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer habe für andere Kandidaten interveniert.
Statt Schwayer, der eher als bürgerlich gilt, wurde Alexander Latzenhofer an die erste Stelle gereiht, die SPÖ-nahe Radi wurde von Reinhard Grasböck verdrängt. Schwayer wurde stattdessen von der Regierung für einen der 18 Senatsvorsitze nominiert, obwohl er sich für diesen Posten gar nicht beworben hatte.
Wegen der Ungereimtheiten weigerte sich der damalige Bundespräsident Thomas Klestil, Schwayer und Latzenhofer zu ernennen. Alle anderen Bewerber - unter ihnen Reinhard Grasböck - konnten ihre Posten antreten. Latzenhofer wurde später Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland; Schwayer blieb im Wirtschaftsministerium.
Weil er nicht zum stellvertretenden BVA-Vorsitzenden ernannt worden war, brachte Schwayer eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Diese verpflichtete sich in einem Vergleich, ihm die Prozesskosten zu erstatten - und ihm die Gehalts- und Pensionsdifferenz zum nicht erhaltenen Posten aufzuzahlen, solange er dem öffentlichen Dienst angehört.