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Vergnügungssteuer: Kein Vergnügen

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

"Relikt aus der Nachkriegszeit". | Arme Gemeinden können nicht anders. | Wien/St. Pölten. Sie zahlen, wenn andere Spaß haben: Eine Vielzahl von Österreichs Kinobetreibern muss Vergnügungssteuer entrichten. Peter Hauswirth, der stellvertretende Fachgruppenobmann der Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter in der niederösterreichischen Wirtschaftskammer, beschwert sich über die Steuerlast: "Das ist ein Riesennachteil!" Hauswirth versteht nicht, warum Niederösterreich noch an der Vergnügungssteuer für Kinobetreiber festhält. Schließlich sei diese auch in Wien gefallen.


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#Gemeinde entscheidet

Die Vergnügungssteuer ist grundsätzlich eine Gemeindeabgabe, die auf Landesgesetzen basiert. Durch diese werden die Gemeinden ermächtigt, die Steuer einzuheben. Da die Abgabe in die Landeskompetenz fällt, gibt es in Österreich unterschiedliche Regelungen. Jedes Bundesland kann selbst bestimmen, inwieweit es seine Gemeinden zur Einhebung der Vergnügungssteuer ermächtigt. Das Land entscheidet, welche Veranstaltungen besteuert werden können und in welcher Höhe. Ob die Steuer letztendlich eingehoben wird oder nicht, liegt dann bei den Gemeinden.

In Wien abgeschafft

In Wien wurde die Vergnügungssteuer für Kinos 2005 abgeschafft und aus dem Landesgesetz gestrichen. Auch in Vorarlberg und Salzburg müssen Kinobetreiber keine sogenannte Lustbarkeitsabgabe zahlen. "Grund für die Abschaffung war, die Kinos zu fördern", erklärt Kurt Kaufmann, der Geschäftsführer des Fachverbands für Lichtspieltheater in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Aus seiner Sicht sollten auch die anderen Bundesländer die Vergnügungssteuer für Kinos abschaffen. Zustimmung findet er bei seinem Kollegen Bernhard Wanner von der Wirtschaftskammer Tirol. Dieser erklärte zu Jahresanfang, dass die Einhebung der Steuer "viel mehr kostet, als sie einbringt". Alle Bundesländer sehen zwar bestimmte Befreiungen für Kinobetreiber, beispielsweise bei besonders hochwertigen Filmen vor, das reicht der WKO jedoch nicht. "Die Vergnügungssteuer ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit", meint Kaufmann und müsste endlich abgeschafft werden. Der Geschäftsführer des Fachverbands sieht die Schuld aber nicht nur bei den Ländern. Laut ihm sind vor allem jene Gemeinden zu kritisieren, die die Vergnügungssteuer einheben. Schließlich müssten sie das nicht. "Gerade in Niederösterreich kommt es zu Verzerrungen, weil manche Gemeinden die Kinos besteuern, andere nicht", erklärt er. Er versteht aber auch, dass gerade finanzschwache Gemeinden auf die Einnahmen nicht verzichten wollen. Früher konnten sich diese einen solchen Verzicht nicht leisten. "Die Gemeinden wurden bestraft, wenn sie ihre Finanzmittel nicht voll ausgeschöpft haben", erzählt Kaufmann. "Wenn die Lustbarkeitsabgabe nicht eingehoben wurde, hatte das Auswirkungen auf die Bedarfszuweisungen des Bundes", erklärt er. Die Zuschüsse an die Gemeinde wurden dann gekürzt.

Durch eine Änderung im Finanzrecht wirkt es sich laut Kaufmann nun aber nicht mehr nachteilig auf die Zuschüsse aus, wenn Gemeinden auf die Einhebung der Steuer von Kinobetreibern verzichten.

Einnahme unverzichtbar

Walter Leiss, der Direktor des niederösterreichischen ÖVP-Landtagsklubs verteidigt die Abgabe: "Natürlich können die Gemeinden bestimmen, die Steuer für Kinos nicht einzuheben. Damit verzichten sie aber auf Einnahmen." Erich Schretter, der Leiter des Steueramts in Krems, sieht es genauso: "Wir können auf die Einnahmen nicht verzichten." Bedenken gegen die Vergnügungssteuer für Kinobetreiber hat er nicht, da für diese "ohnehin vom Gesetz schon viele Befreiungsbestimmungen gelten".