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Verhandlungswillige Opposition bei Anti-Terror-Plänen

Von Walter Hämmerle

Politik

Staatsschutzgesetz: Regelungen für Rechtsschutz-Senat und V-Leute bleiben umstritten.


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Wien. Das grundsätzliche - und damit grundrechtliche - Problem mit der Gefahrenabwehr liegt darin, dass die Unschuldsvermutung konsequent keine Rolle spielt. Ganz einfach, weil eine strafbare Tat, etwa ein Terroranschlag, noch gar nicht begangen wurde.

In Österreich versuchen SPÖ und ÖVP nun diese prekäre grundrechtliche Gratwanderung bei der Einigung auf ein neues Polizeiliches Staatsschutzgesetz durch einen verbesserten Rechtsschutz auszubalancieren: Künftig wird deshalb ein Dreier-Senat von Rechtsschutzbeauftragten, von denen zumindest einer auf eine zehnjährige Berufserfahrung als Richter oder Staatsanwalt zurückblicken können muss, dem Bundesamt für Terrorismus und Verfassungsschutz (BVT) bei seinen erweiterten Kompetenzen auf die Finger schauen.

Diese Neuerung kommt allerdings mit Verspätung, da der Vertrag des derzeitigen Rechtsschutzbeauftragten noch bis Ende 2019 läuft, jener der beiden Stellvertreterinnen bis Ende 2016. Das Gesetz soll Mitte nächsten Jahres in Kraft treten - bis Ende 2016 ist damit die Vorgabe einer zehnjährtigen Berufserfahrung als Richter oder Staatsanwalt nicht erfüllt.

Zwei Bereiche sind aus dieser Sicht besonders sensibel: zum einen die neu geschaffene Möglichkeit, dass die Behörden nun auch Vertrauenspersonen, sogenannte V-Leute, anwerben können, die aus den zu beobachtenden Szenen selbst stammen. Das ist insbesondere den Grünen ein Dorn im Auge; für sie sind Personen aus dschihadistischen oder neonazistischen Milieus grundsätzlich nicht vertrauenswürdig.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage, wie lange die bei verdeckten Ermittlungen gesammelten Daten gespeichtert werden dürfen. Mit Einverständnis des Rechtsschutzbeauftragen maximal sechs Jahre, lautet darauf die Antwort von SPÖ und ÖVP. Auch die Möglichkeit, diese Informationen an andere Nachrichtendienste weiterzugeben, sorgte am Montag für Kritik. Dem steht entgegen, dass Experten immer wieder auf die Bedeutung intensiver internationaler Zusammenarbeit beim Kampf gegen Terrorismus und Extremismus verweisen.

Auf weitegehende Zustimmung stößt die Regelung, das neue BVT als dezentrale, aber einheitliche Behörde mit Ablegern in den neun Bundesländern zu gestalten. Ursprünglich waren neun eigenständige Landesbüros plus eine Bundesbehörde vorgesehen.

FPÖ, Grüne, Neos und Team Stronach können sich grundsätzlich vorstellen, dem neuen Gesetz zuzustimmen, sofern auf ihre Wünsche noch eingegangen wird. SPÖ und ÖVP haben Verhandlungen im Parlament zugesagt. Angewiesen auf einen Konsens sind die Regierungsfraktionen nicht, für den Beschluss reicht eine einfache Mehrheit.