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Verkehrsüberwachung geht auf Nummer sicher

Von WZ Online / Maria Aschbacher

Wirtschaft

Mit der 22. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden unter anderem verschiedene Formen der elektronischen Verkehrsüberwachung geregelt.


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Folgende Änderungen treten in Kraft:

Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Militärstreife und der militärischen Nachrichtendienste sind bei Einsatfahrten nicht mehr an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an gewisse Fahrverbote und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand gebunden.

Die Datenschutzproblematik soll nun folgendermaßen gelöst werden: Die Bilder von unbeteiligten Personen müssen unverzüglich in nicht rückführbarer Weise unkenntlich gemacht werden.

Dies gilt bei:

- der punktuellen Geschwindigkeitsmessung (Radarbild unter anderem auch von vorne)

- der Abstandsmessung (videogestützte Abstandsmessung)

- der Überwachung der Beachtung von Lichtzeichen (Rotlichtkameras)

- der Bildüberwachung aus Fahrzeugen

- aber auch bei der Verkehrsbeobachtung mittels Kameras

Außerdem soll sichergestellt werden, dass die im Zusammenhang mit einer konkreten Übertretung erhobenen Daten ausschließlich für Zwecke eines daran anknüpfenden Verwaltungsstrafverfahrens verwendet werden dürfen.