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Verlängerte Steuertermine

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Der 31. März ist es nicht mehr und der 15. Mai auch nicht. Diese beiden Termine für heimische Steuerzahler, die sich zur jährlichen Steuererklärung bequemen müssen, sind ab dem Steuerjahr 2003 abgeschafft. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2003 wurden neue Einreichtermine für die Steuerformulare festgelegt, und die sind durchaus bürgerfreundlich.


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Steuerzahler, die ihre Abgabenerklärungen auf dem amtlichen Formular (also in Papierform) einreichen (weil sie - zum Beispiel - keinen Internet-Anschluss besitzen oder weil sie sich partout nicht an den neuen Bildschirmverkehr mit dem Finanzamt gewöhnen wollen), können sich bis Ende April 2004 Zeit lassen. Der 31. März 2004 ist hinfällig.

Steuerzahler, die ihre Abgabenerklärungen elektronisch in die Amtsstuben senden, haben dafür sogar erst Ende Juni 2004 Schlusstermin.

Natürlich sind weder der 30. April noch der 30. Juni Stichtage, die sich bei Bedarf nicht doch noch aufschieben lassen. Wer es bis dahin nicht schafft, kann noch am letzten Tag der Frist um einen begründeten Verlängerungstermin ansuchen. Bei zu erwartenden Steuernachzahlungen sollte man freilich mit der Abgabe der Erklärungen nicht zuwarten, weil dann die Steuerbescheide womöglich schon in jene Zeitzone hineinreichen, in denen die Verzinsung der Nachforderungen beginnt.

Für die Klienten der Steuerberater gelten die obigen Steuertermine normalerweise nicht; diesfalls bestehen besondere Vereinbarungen mit dem Fiskus hinsichtlich der Abgabefristen. Das hindert freilich nicht, dass die Finanz die Jahreserklärungen bestimmter Steuerzahler vorzeitig abruft, wenn sie dazu ein besonderes Informationsbedürfnis hat oder wenn eine Betriebsprüfung vorbereitet wird.

Auch für die Arbeitnehmer-Steuererklärungen 2003 (egal ob auf Papierform oder per Internet) braucht man sich nicht zu sputen. Wer pflichtmäßig eine solche Erklärung einreichen muss (etwa, weil 2003 gleichzeitig mehrere Diensteinkünfte vorgelegen sind oder weil beanspruchte Absetzbeträge eigentlich nicht zustanden) hat bis 30. September 2004 Zeit. Für freiwillige Arbeitnehmer-Erklärungen (etwa für die Geltendmachung von Steuerabsetzposten) räumt der Fiskus sogar eine Antragsfrist bis 2008 ein. Zeit genug?