Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlichen verpflichtet

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
© WZ

Das beste Mittel gegen Akten-Leaks sind selbstbewusste und -kritische Medien.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 4 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Recht ist eine komplizierte Angelegenheit. Hier prallt der erzliberale Leitsatz, wonach alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, auf die ungeschriebene Norm, wonach nicht alles, was erlaubt ist, auch moralisch geboten ist.

Weiter verkompliziert wird dieses verwaschene Verhältnis zwischen "Das-darf-man-nicht" und "Das-gehört-sich-nicht" durch die ebenfalls liberale Grundüberzeugung, dass es notwendig sein kann, gegen Recht zu verstoßen, um größeren Schaden zu verhindern oder einen höheren Wert zu wahren. Unter diesem höheren Wert wird zunehmend auch das legitime Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gefasst, was natürlich ebenso ein reichlich unbestimmtes Rechtsgut darstellt, dem meist erst höheren Instanzen konkrete Gestalt verleihen.

Wer das alles zu vage findet, trifft den Nagel auf den Kopf. Allerdings wird kein neuer, auch kein verschärfter Paragraf je alle Unbestimmtheit beseitigen. Und falls doch, wäre Österreich nicht mehr wiederzuerkennen. Wie immer kommt es also darauf an, wie eine Gesellschaft mit ihren Grenzen und Freiheiten umgeht.

Die Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen, bevor noch überhaupt Anklage erhoben wird, ist ein Problem, weil es die Rechte von Beschuldigten verletzt und die sich kaum dagegen wehren können. Dies deshalb, weil der Personenkreis mit Akteneinsicht in der Regel so groß ist, dass fast nie mit Sicherheit die undichte Stelle ausgemacht werden kann, wobei das verfassungsrechtlich abgesicherte Redaktionsgeheimnis bei der Gewährleistung der vorhin genannten Freiheitsrechte eine wesentliche Rolle spielt.

Wenn also nun im Justizministerium darüber nachgedacht wird, was getan werden kann, dass - unter Wahrung dieser Freiheitsrechte - die Rechte von Beschuldigten durch die Verhinderung von Akten-Leaks besser geschützt werden können, ist das richtig und wichtig.

Doch angesichts der hier skizzierten Hindernisse wird dies nur dann geschehen, wenn das Spannungsverhältnis zwischen Dürfen und Können auf der einen und dem Sollen sowie Müssen auf der anderen Seite neu austariert wird. Nicht jede durchgestochene Aktennotiz aus einem Ermittlungsakt erfüllt in Abwägung mit den Rechten der Beschuldigten die journalistische Anforderung für eine Veröffentlichung. Zumindest gilt das für eine imaginierte ideale Welt, wo so selbstbewusste wie selbstkritische Redaktionen die Letztentscheidung treffen.

In der tristen Wirklichkeit übernehmen immer öfter mehr oder weniger anonyme Plattformen oder einzelne Blogger die Veröffentlichung, die nicht über die internen Qualitätsmechanismen von Redaktionen verfügen. Und das wird unsere Zukunft sein.