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Versicherte wehren sich gegen Verschlechterungen

Von Veronika Gasser

Wirtschaft

Tausende Pensionskassenversicherte sind mit der Entwicklung ihrer Pensionen oder Ansprüche unzufrieden. Sie haben sich im Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (pekabe) zusammengeschlossen, der sich gegen gesetzliche Schlechterstellungen zur Wehr setzen will.


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Beim Verfassungsgericht wurde am 24. Juni von der SPÖ Beschwerde gegen das Pensionskassengesetz 2003 eingebracht, bestätigte pekabe-Vorsitzender Karl Pour gegenüber der "Wiener Zeitung". Die Mütter der Pensionskassen, vornehmlich Banken und Versicherungen, würden sich bei den Versicherten schadlos halten, meint er. Der ehemalige Revisionschef der BA-CA ist mittlerweile zum Pensionskassen-Experten geworden. Er hält die Gesetzesänderungen, die auf Druck der Banken und Versicherungen vorgenommen wurden, für unzumutbar. Diese hätten wegen der schlechten Entwicklung an den Börsen zwischen 2000 und 2002 etwa 400 Mio. Euro nachschießen müssen. "Soviel Geld wollten sie jedoch nicht in die Hand nehmen," so Pour.

Stattdessen wurde 2003 das Pensionskassengesetz geändert. Dabei kam es laut pekabe zur Aufgabe der Kapitalgarantie und zu Einschnitten bei der Ertragsgarantie. Diese wurde auf ein Fünfzehntel des ursprünglichen Wertes reduziert. Das heißt: Die Kassen müssen nur mehr bei den Pensionen, nicht aber beim Ansparen nachzahlen, was eine enorme Ersparnis bedeutet. Kürzungen der Pensionsansprüche sind die Folge. "Statt der Eigentümer müssen die Versicherten die Zeche für die falsche Veranlagung berappen," so Pour.

Weiters wurde die Mindestertragsrücklage eingeführt. Diese hätte laut EU-Vorschlag aus dem Eigenkapital der Pensionskassen kommen sollen. Da dieses jedoch nicht ausreicht, würden abermals die Versicherten zur Kasse gebeten. "Die Mindestertragsrücklage wird entweder von den Erträgen oder vom Deckungskapital der Versicherten abgezogen," erläutert Pour. Er rechnet vor, dass bei einem Deckungskapital von 100.000 Euro pro Jahr 0,6% (600 Euro) abgezogen würden. "Das ist kein geringfügiger Betrag." Der Gesetzgeber nasche auch mit, denn mit der Einführung der Mindestertragsrücklage wurde diese körperschaftsteuerpflichtig.

"Das Vorgehen der Banken und Versicherungen ist unverfroren. Sobald eine Garantie schlagend wird, entweichen die Verantwortlichen per Gesetzesänderung und lassen die Haftung entwerten," entrüstet sich Pour. Er hofft aber, dass Pensionisten und Anwärtern vom Verfassungsgerichtshof Recht gegeben wird. Sollte das nicht geschehen, fürchtet er, dass das Beispiel Schule macht und auch auf Zukunftsvorsorge und Abfertigung in den Mitarbeitervorsorgekassen übergreifen könnte.