)
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 24 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Das Gesetz zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern wurde am 7. Juli im Nationalrat mit den Stimmen aller vier Parlamentsfraktionen beschlossen.
Der "Versöhnungsfonds", aus dessen Mitteln die Entschädigung erfolgen soll, wird von der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft mit 6 Mrd. Schilling gespeist. Im Gesetz ist nicht klar festgelegt, zu welchen Teilen die Kostenaufteilung erfolgen soll. Auch das Inkrafttreten des Gesetzes ist nicht mit einem genauen Datum fixiert, sondern "tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, dass die in §6 erwähnten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung stehen und die Abkommen mit den Staaten, in denen Partnerorganisationen gemäß §7 Abs. 4 eingerichtet sind sowie mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet sind". In den Erläuterungen wird hinsichtlich der Abkommen präzisiert: "mit denen der Rechtsfriede in diesen Ländern gewährleistet wird".
Im Gesetz wird auch die klare Zuständigkeit entweder des Versöhnungsfonds oder der deutschen Stiftung festgelegt. Damit einerseits Doppelauszahlungen verhindert und andererseits Opfer nicht vom einen an den anderen verwiesen werden. Deutschland kommt für die Entschädigung von all jenen Zwangsarbeitern auf, die in KZs gefangen waren.
Der deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung vergangenen Donnerstag beschlossen. Die Stiftung soll mit 10 Mrd. DM ausgestattet werden, von denen Wirtschaft und Staat je die Hälfte tragen.
Im "Versöhnungsfondsgesetz" sind drei Kategorien von Zwangsarbeitern festgehalten: "Sklavenarbeiter" (in KZ-ähnlichen Haftstätten) erhalten 105.000 Schilling; Zwangsarbeiter in Industrie und Gastgewerbe
35.000 Schilling; Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft erhalten 20.000 Schilling. Kinder werden in der Kategorie der Eltern eingestuft. Frauen, die ein Kind zur Welt brachten oder zur Abtreibung gezwungen wurden, erhalten zusätzlich 5.000 Schiling.