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Verstärkter Kampf gegen böse Buben

Von Christine Zeiner

Wirtschaft

Mehr Kompetenzen für Finanzaufsicht. | Strafen bis zu 50.000 Euro möglich. | Wien. Zehn Prozent Rendite ohne Risiko - was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist auch meist nicht wahr. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt jedenfalls vor solchen und ähnlichen Anlageangeboten. Zu hoch sei das Risiko, das investierte Geld nie wieder zu sehen.


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Die Behörde selbst hat seit kurzem mehr Möglichkeiten gegen, wie sie sagt, "böse Buben und Gauner" auf dem Kapitalmarkt vorzugehen. Im Jänner hat der Nationalrat das "Enforcement Paket" angenommen, Ende März ist es in Kraft getreten. Seither kümmert sich eigens eine drei Mann starke Truppe um unerlaubte Finanzdienstleister. Davon gibt es schätzungsweise 500 bis 1000, die in Österreich tätig sind - bei derzeit 345 konzessionierten Wertpapierhändlern. Seit Anfang 1998 ist für Vermögensberater, -vermittler und -verwalter eine Konzession erforderlich.

Keine Scheu

"Viele geschädigte Investoren scheuen sich davor, an die Öffentlichkeit zu gehen", sagt Joachim Hacker, Leiter der neuen Abteilung. Vielen sei es peinlich zuzugeben, auf jemanden hereingefallen zu sein, erklärt FMA-Vorstand Heinrich Traumüller.

Doch die FMA ist für ihre Arbeit auf Information angewiesen. Sie beobachtet auffällige oder genannte Betriebe. "Wir dürfen nun vor Ort prüfen und Kundenunterlagen kopieren - Hausdurchsuchungen sind aber nur mit richterlichem Befehl möglich", sagt Hacker. Die Finanzdienstleister haben die Pflicht, Auskunft zu erteilen. Tun sie das nicht, kann die FMA im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" und auf der Homepage der FMA eine Investoren-Warnung veröffentlichen. Im Fall des Falles kann die FMA den Betrieb - oder Teile davon - schließen. "Wir gehen mit entsprechender Schärfe vor. Das Interesse des Anlegers muss geschützt werden", sagt Hacker. Bis zu 50.000 Euro können nun Verwaltungsstrafen ausmachen.

Tipps der FMA

* "Beobachten" und "Informationen über Anbieter einholen" steht für potenzielle Investoren laut FMA an erster Stelle.

* "Auflegen", rät die FMA, wenn telefonisch geworben wird. Unaufgeforderte telefonische Geschäftsanbahnung ("Cold Calling") ist in Österreich verboten.

* Der Finanzdienstleister hat ein Anlegerprofil zu erstellen. Traumüller: "Daraus wird ersichtlich, welches Risiko leistbar ist".

* Nichts unter Zeitdruck ("einmalige Chance") unterschreiben.

www.fma.gv.at