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Versteckter Lichtblick

Von Walter Hämmerle

Leitartikel

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Die Fundamentalkritik, mit der die Regierungskoalition überzogen wird, hat zur Folge, dass erfreuliche Entwicklungen nicht gewürdigt, vielleicht sogar einfach übersehen werden.

Es gehört zu den ärgerlichsten Unsitten der angeblichen Professionalisierung der heimischen Politik, dass sie die Medien von der Expertise der Beamten in den Ministerien so weit wie möglich abzuschneiden versucht. Die Politik tut dies, weil sie den Informationsfluss so weit wie irgend möglich kontrollieren - um nicht zu sagen: monopolisieren - will. Wie rigoros dies erfolgt (und gelingt), ist von Ministerium zu Ministerium verschieden.

Das dabei zum Ausdruck kommende Misstrauen gegenüber der eigenen Beamtenschaft ist das eine; potenziert werden die Folgen dadurch, dass es in etlichen Kabinetten an Sachkenntnis in Detailfragen mangelt, seit Ministerbüros als Sprungbrett für Nachwuchshoffnungen der Parteien betrachtet werden. Der Qualität hat diese Strategie nicht gedient.

Dass es auch anders geht, hat nun Wolfgang Brandstetter mit demonstrativer Offenheit bewiesen. In seiner Antrittspressekonferenz hat der von der ÖVP nominierte, aber parteifreie Justizminister seine Sektionschefs mitgenommen. Statt Fragen der Journalisten zu Details von Vorhaben selbst zu beantworten, übergab er das Wort an die Beamten. Der Politneuling Brandstetter hätte ja auch einfach vielsagend nichts sagen können, wie es heute oft zur Gewohnheit geworden ist. Auch ein Minister kann schließlich unmöglich alle Details parat haben.

Aber der Verweis an die Beamten hat auch seine Grenzen, zumal in der Justizpolitik. In diesem Ministerium hat sich ja nur deshalb die Tradition parteifreier Minister gehalten, weil SPÖ und ÖVP nach wie vor einander nicht über den Weg trauen. Dieses Misstrauen bezieht sich heute zwar vorwiegend auf die (befürchtete, behauptete, unterstellte) Einflussnahme auf politisch relevante Justizverfahren und weniger auf gesellschaftspolitisch relevante Justizpolitik. Trotzdem ist es nicht Sache der Beamten, darüber zu entscheiden, wie ein zeitgemäßes Erbrecht gestaltet sein muss, wer für welches Delikt wie zur Rechenschaft gezogen wird oder welche Bestimmungen das Familienrecht aufweist. Beamte sorgen für die legistische Expertise, die Politik für die weltanschauliche Grundierung. Sofern sie noch welche besitzen.