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Abgeordnete feilen an letzten Punkten. | Schulz: "Bolkestein existiert nicht mehr". | Straßburg. Die Abgeordneten im Europäischen Parlament biegen in die Schlussgerade zur Einigung über das wohl umstrittenste EU-Projekt der letzten Jahre ein. Während ein Verhandlungsteam der Europäischen Volkspartei und der Sozialdemokraten gestern, Dienstag, an den letzten strittigen Punkten ihres Kompromisses zur Dienstleistungsrichtlinie feilten, nahmen vor dem Gebäude 30.000 bis 40.000 Demonstranten noch einmal einen Anlauf gegen das geplante Europagesetz.
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Gewerkschaften, Sozialdemokraten hatten aufgerufen, für eine "andere Dienstleistungsrichtlinie" zu protestieren, Globalisierungsgegner wettern immer noch gegen die Bolkestein-Direktive.
Das Dokument, über das die Parlamentarier sprachen hat mit dem vom früheren Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein vor zwei Jahren präsentierten Richtlinienvorschlag für allerdings nicht mehr viel zu tun. "Bolkestein existiert nicht mehr", sagte SPE-Chef Marin Schulz im Plenum des Parlaments, er erwarte eine "breite Mehrheit" für den neuen Text. Selbst das Kernstück, das so genannte Herkunftslandprinzip, wurde von den Verhandlern der beiden größten Parlamentsfraktionen gekippt.
Demnach hätten Dienstleister, die ihren Sitz in einem EU-Land haben, in jedem anderen Mitgliedsstaat nach den Regeln ihres Herkunftslandes tätig werden können. So wollte der Kommissar 90 Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen ausschalten - viele davon entspringen nationalen Gesetzen.
So dürfen etwa bisher Kunden in Ungarn und Polen österreichische Handwerker nur beschäftigen, wenn sie nachweisen können, dass sie keinen einheimischen Anbieter finden konnten. Ein deutscher Anstreicher aus Aachen muss seine Leiter für einen Auftrag im wenige Kilometer entfernten Belgien mit einem Kraftfahrzeug mit belgischen Kennzeichen zum Auftrags-ort bringen. Auch wollen die Belgier Kräne und Baumaschinen alle drei Monate von den lokalen Behörden überprüfen lassen, selbst wenn sie topaktuelle deutsche TÜV-Plaketten haben. Ausländische Tauchlehrer für Touristen in Griechenland müssen griechisch können. Immobilienmakler aus anderen EU-Ländern werden in Zypern strafrechtlich belangt, wenn sie ohne Niederlassung auf der Insel arbeiten. Für die Niederlassung müssen sie eine Prüfung in zypriotischer Sprache ablegen.
Parlament stimmt ab
Der Abbau dieser bürokratischen Hürden und die vereinfachte Niederlassung von Dienstleistungsunternehmen aus EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern soll auch das Ziel des Donnerstag zur Abstimmung stehenden Kompromisstextes sein. Dies soll mit der Bekräftigung der eigentlich schon im EG-Vertrag festgelegten Dienstleistungsfreiheit erreicht werden: "Der Mitgliedsstaat, in dem die Dienstleistung angeboten wird, stellt den freien Zugang und die freie Ausübung der Dienstleistung auf seinem Staatsgebiet sicher", heißt es im Artikel 16, dem umstrittensten des Gesetzes. Beschränkungen müssen nicht-diskriminierend, notwendig zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder der Umwelt und verhältnismäßig sein. Nationales Verbraucherschutzrecht und Sozialdienstleistungen gehören zu diesen Ausnahmen. Dass nationale Sozialpolitik als Begründung für eine Ausnahme dienen kann, wurde aber auf Betreiben der EVP ebenso wie der Konsumentenschutz wieder gestrichen.
Über Folgen uneinig
Über die Auswirkung der neuen Herangehensweise herrscht Uneinigkeit. Während der Vorsitzende der Liberalen, Graham Watson, von einer unzumutbaren "Verstümmelung" der Richtlinie sprach, erwartet ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas einen Impuls für die europäische Wirtschaft. Mit dem Kompromiss werde die "bestehende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs kodifiziert". Müsse jeder Dienstleister sein Recht auf freie Ausübung heute in jedem Einzelfall beim EuGH einklagen, so könne er sich künftig an nationale Gerichte wenden. Die sind zuständig, sobald die Richtlinie spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten in die Gesetze der EU-Länder umgesetzt sind.

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