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Verteidiger fordern mehr Rechte für Angeklagte ein

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖS) verlangt einen Ausbau der Rechte für Beschuldigte und ihre Rechtsvertreter im gesetzlichen Vor- und Hauptverfahren.


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Konkret wünschen sich die Verteidiger u. a. im Vorverfahren: Das Recht auf unüberwachte Besprechung mit dem Verteidiger vor jeder polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmung (ohne Ausnahmen), das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers zu Beweisaufnahmen und den Ausbau der Pflichtverteidigung. Im Hauptverfahren plädieren die Anwälte für abgekürzte Verfahren bei einem Geständnis des Angeklagten, Ausbau und Neugestaltung des Fragerechtes des Verteidigers ("Kreuzverhör"), vollen Ersatz der Verteidigungskosten bei Freispruch und für die Aufzeichnung der Hauptverhandlung auf Video.

Außerdem sprachen sich die Strafverteidiger dafür aus, Privatgutachten im Strafprozess zuzulassen und die polizeiliche Verwahrungshaft auf maximal zwölf Stunden zu beschränken. Schließlich solle der Gesetzgeber die Grundlagen für Absprachen und Verständigungen zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger schaffen.