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Der Rechnungshof begab sich auf die Suche nach Verträgen aus der "guten alten Zeit" und wurde offenbar bei den ausgegliederten Kulturinstitutionen des Bundes fündig. Sein Bericht kritisiert bei honorigen Institutionen wie der Bundestheater-Holding, den Bundesmuseen, der Nationalbibliothek, dem Museumsquartier oder dem Filminstitut vor allem die finanzielle Ausstattung der jeweiligen Leitung. Ins Schussfeld gerieten dabei Dienstwägen, fehlende Ausschreibungen bei Wiederbestellungen, automatische Valorisierungen des Gehalts und - sicher pikant, nicht nur in Sparzeiten - Spesenabrechnung ohne entsprechende Belege sowie variable Gehaltbestandteile.
Das alles findet sich offenbar schon in einem "Mustervertrag" für Manager: "Er enthielt Bestimmungen, die den dem öffentlichen Handeln stets zugrunde liegenden Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit widersprachen", heißt es im Bericht. Klar, dass das Ministerium das anders sieht: Die Valorisierungen seien durchaus branchenüblich, hieß es dort.
Generell werden ja allzu heftige Debatten über die Bestallung der Chefetage gerne mit dem Killerargument "Neiddebatte" in die Schranken gewiesen. Das ist auch verständlich. Allerdings ist der Rechnungshof per se keine Neidgenossenschaft, die willkürlich gegen "die da oben" zu Felde zieht. Es stellt sich daher schon die Frage, ob gerade bei der angespannten Budgetlage in der Kultur mit unter Druck geratenen Sponsoren alle Dienstwägen auch nötig und alle Valorisierungen vollzogen werden müssen. Hier wäre Selbstbeschränkung durchaus eine Option.