Wien. Ein Fünkchen Hoffnung dürfte es für geprellte Käufer argentinischer Staatsanleihen geben, doch noch zu ihrem Geld zu kommen. Verurteilungen der Republik Argentinien gibt es ja von deutschen und US-Gerichten zur Genüge, wie auch Bernd Jochem, Partner bei der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Rotter, bestätigt. Er selbst vertritt an die hundert Privatanleger gegen den südamerikanischen Staat. Doch von Verurteilungen allein bekommt man sein Geld nicht zurück. Die Urteile müssen vollstreckt werden - und genau hier liegt das Problem.
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Verzicht auf Immunität
Der Immunitätsverzicht, den Argentinien in den Anleihe-Bedingungen abgegeben hatte, lässt lediglich Klagen gegen die Republik zu. Er erstreckt sich laut Gerichten aber nicht auf die diplomatische Immunität. Nur wenn diese von dem Verzicht erfasst wäre, könnten die Kläger etwa auf die Konten der argentinischen Botschaften zugreifen und sich somit ihr Geld zurückholen. Doch die Lage ist "nicht aussichtslos", sagt Jochem. Man werde sich Wege überlegen, um eine Vollstreckung zu ermöglichen.
Argentiniens Berufung auf den Staatsnotstand ließen deutsche Gerichte jedenfalls nicht als Rechtfertigung für die Zahlungsverweigerung durchgehen. Auf Zahlungsunfähigkeit könnten sich Staaten nur untereinander berufen, nicht aber gegenüber Privaten. Die meisten Verfahren gegen Argentinien werden in Deutschland und den USA geführt. Das ist deshalb zulässig, weil die Anleihe-Bedingungen auch andere als argentinische Gerichte für zuständig erklären.