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Verwaltung: Innovation oder "Dampfwalze"?

Von Reinhard Binder

Wirtschaft
In der ersten Phase des neuen Systems werden Infos über Unternehmen in den Branchen Bau, Immobilien, Reisen sowie Catering erfasst. Foto: bilderbox

Binnenmarkt-Informationssystem soll Zeit und Kosten sparen. | Keine Übersetzungen mehr notwendig. | Linz. Eine spanische Baufirma will in Irland eine Niederlassung errichten. Doch die irische Baubehörde hat Zweifel an der rechtmäßigen Gründung im Herkunftsland und kontaktiert die spanischen Kollegen, um die Firma auf ihre Zulassung zu prüfen.


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Was oft in einem langwierigen Amtshilfeansuchen endete, soll ab 28. Dezember mit dem Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) deutlich einfacher und schneller werden sowie Kosten sparen helfen, verspricht Steve Fritz von der Europäischen Kommission im Rahmen der Herbsttagung der Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft in Linz. Dabei handelt es sich um ein elektronisches System zum europaweiten Austausch von Informationen zwischen den Verwaltungsbehörden.

1300 Behörden gelistet

In der ersten Phase können Behörden Informationen nur in den Bereichen Bau, Immobilien, Reisen sowie Catering austauschen. In Zukunft soll dies aber auch auf weitere Bereiche des Binnenmarkts ausgedehnt werden. Derzeit befindet es sich das System noch im Testbetrieb. "Bis jetzt wurden 1300 Behörden von den Mitgliedsstaaten registriert", berichtet Fritz. "Die Zahl der Behörden wird letztendlich enorm sein."

Der Kommissionsvertreter lobte Österreichs Engagement bei der Registrierung - allerdings fehlt hierzulande noch die rechtliche Grundlage.

Verschiedene Module und vorgefertigte Textbausteine zum Anklicken helfen den Beamten, das Ansuchen richtig zu formulieren und die entsprechenden Ansprechpartner im jeweiligen Mitgliedsstaat zu finden. Mittels standardisierten Antworten muss dann die angeschriebene Behörde "so schnell wie möglich" antworten. Auch Sprachbarrieren werden überwunden: "Das System spricht alle 23 Sprachen der EU-Mitgliedsländer", so Fritz. Damit müssen Amtshilfeersuchen nicht mehr übersetzt werden. Eine Anfrage an eine ausländische Behörde ist nur in bestimmten Fällen möglich. "Sie muss immer notwendig und begründet sein", erklärt Fritz.

Dienstleistungsverkehr

Darunter fallen Zweifel an der rechtmäßigen Niederlassung, wie die Überprüfung von ausländischen Diplomen. Der häufigste Fall wird laut Fritz aber den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr betreffen, wenn also etwa ein Reisebüro seine Dienste in einem anderen EU-Land anbieten möchte. Für Dienstleistungs-Unternehmen bringt das IMI einen "einheitlichen Ansprechpartner" in jedem EU-Land. Über eine Internetplattform soll es möglich sein, alle behördlichen Eingaben direkt zu machen. Größte Herausforderung für die Verwaltung ist daher der Aufbau dieses One-Stop-Shop Systems, das nicht mehr zwischen Bund, Land und Gemeinden unterscheidet.

Manfred Matzka, Sektionschef im Bundeskanzleramt, kritisiert die Geschwindigkeit der Kommission bei der Umsetzung: "Das ist wie eine Dampfwalze, die über uns drüber rollt". Unklar bleibt, ob auch österreichische Staatsbürger einen einheitlichen Ansprechpartner bekommen. Matzka befürchtet "ein Auflösen der örtlichen Behördenzuständigkeit".