Steigende Gebühren machen den Fondskauf für Anleger zu einer immer teureren Form des Investments. Nachdem vor kurzem der DIT, die Fondsgesellschaft der Dresdner Bank, eine Gebührenerhöhung bekannt gegeben hatte, ziehen nun auch die DEKA Investmentsfonds nach. Management-Gebühren würden oft unbemerkt an die Anleger weitergegeben, bemängeln Anlegerschützer in Deutschland. Die Fonds sind nach Auskunft des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen allerdings nicht verpflichtet, ihre Kunden individuell über Gebührenänderungen zu informieren.
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Oft lassen sich die Preisinformationen nur mühsam im Kleingedruckten finden. Zum 1. September hat z. B. die DEKA-Gruppe, die Fondgesellschaft der Sparkassen, die Verwaltungsgebühren für ihre Fondsprodukte erhöht, wie Sprecher Markus Weber der Nachrichtenagentur Reuters sagte. Mit der Erhöhung der Management-Gebühren folgt die DEKA einem allgemeinen Trend unter den Fondsanbietern.
Eine Reuters-Umfrage unter sechs führenden Fondsgesellschaften in Deutschland ergab, dass alle Anbieter im Laufe des vergangenen Jahres oder in diesem Jahr die so genannte Verwaltungsvergütung erhöht haben. "Wir haben eine Vereinheitlichung der Fond-Gebühren in den verschiedenen Fondskategorien vorgenommen", sagte DEKA-Sprecher Weber.
Betroffen seien zunächst 30 von rund 180 Fondsprodukten der DEKA. Bei weiteren Fonds würden die Preiserhöhungen zu einem späteren Zeitpunkt wirksam. Für Anleger wird die jährliche Verwaltungsvergütung für Aktienfonds im Schnitt um knapp 0,3 Prozent teurer. Grund für die Preiserhöhungen ist Weber zufolge die Kostenseite: "Wir haben die Research-Qualität ausgebaut, weil der Aufwand für die Untersuchungen gestiegen ist. Dafür haben wir unter anderem neue Spezialisten eingestellt".
Die DEKA liegt damit im Markttrend, den sie auch zur Rechtfertigung ihrer jetzt bekannt gewordenen Gebührenerhöhung heranzieht. "Der gesamte Markt macht im Augenblick diese Bewegung und deswegen ändert sich auch für den Anleger relativ gesehen nicht viel - die Preise bleiben vergleichbar," sagte Weber.
Schleichende Gebührenerhöhung?
Anlegerschützer bemängeln dagegen, dass Investmentgesellschaften schleichend Gebühren von einem Posten auf den anderen verschöben: "Beim Ausgabeaufschlag hat der Wettbewerb teilweise schon zu Preissenkungen geführt. Die Management-Gebühren aber sind immer noch im Kleingedruckten versteckt und werden dem Anleger oft erst mit der ersten Abrechnung klar", sagte Petra Krüll von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Auch Gebührenänderungen sollten den Kunden direkt mitgeteilt werden, forderte Krüll.
Der Gesetzgeber unterstützt dies bisher nicht: "Investmentgesellschaften sind nicht verpflichtet, dem Kunden Änderungen der Managementgebühren direkt mitzuteilen", erklärte Thomas Neuman vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Dafür reiche ein Hinweis im Rechenschaftsbericht oder eine Mitteilung im Bundesanzeiger. "Lediglich bei Vertragsänderungen muss die Fondsgesellschaft ihre Kunden direkt informieren."
Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn die im Fondsprospekt ausgewiesene Prozentspanne, innerhalb der die Verwaltungsvergütung liegen darf, geändert wird. Falls die Fondsgesellschaft ihre Kunden jedoch vorab informiert oder befragt habe, reiche eine einfache Bekanntmachung, erläuterte Neuman.
Informationspolitik ist rar
Eine offensivere Informationspolitik hat bisher nur der Deutsche Investmenttrust gewagt: Kürzlich hatte die Fondsgesellschaft der Dresdner Bank eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren für ihre Fondsprodukte erstmals in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Auch Adig-Sprecher Josef Wild hält es für richtig, offen über Preise zu reden. "Anleger und Vertriebspartner verlangen Preistransparenz, das ist heute zum Wettbewerbsfaktor geworden", erläuterte Wild seinen Standpunkt.