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Opposition will Gesetz beim VfGH bekämpfen, SPÖ versteht Kritik nicht.
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Wien. Die Wiener Landtagsabgeordneten haben sich am Montag zu einer außerplanmäßigen Sitzung treffen müssen, um noch einmal über den Gesetzesentwurf zum Verwaltungsgericht Wien abzustimmen. Ursprünglich hätte das Regelwerk bereits am Donnerstag abgesegnet werden sollen, doch ÖVP und FPÖ lehnten es in der zweiten Lesung ab und verzögerten so den Beschluss.
Nach nun doch erfolgtem Beschluss will die Opposition jetzt das Gesetz beim Verfassungsgericht anfechten. Die Hauptkritikpunkte: Die Richter seien an die Weisungen der Landesregierung gebunden, und selbige bestelle auch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts. Somit werde laut Wiens ÖVP-Chef Manfred Juraczka der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss von einem politisch bestellten Präsidenten und dessen Vizepräsidenten beherrscht. Ersterer habe bei Stimmengleichheit das letzte Wort.
Weiters würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten. Für Juraczka ist das "ein klarer Rückschritt hinter die aktuellen Standards des bestehenden Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS)".
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, wollte zur Kritik am Montag nicht Stellung nehmen. Er meinte aber, es sei bei der Umwandlung der UVS in Verwaltungsgerichte darum gegangen, die richterliche Unabhängigkeit zu erweitern und nicht einzuschränken. "Und Wien ist da, glaube ich, einen Weg gegangen, der die Unabhängigkeit der Richter nicht übertrieben betont", meinte Jabloner. Er räumte allerdings auch ein, dass Richter nicht direkt weisungsgebunden sein können, "sonst wären sie ja keine Richter".
Laut Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich würde sich in dieser Materie immer wieder die Frage der Grenzziehung stellen. Aber seines Wissens seien viele Kritikpunkte zumindest zum Teil berücksichtigt worden. Zu den Vorwürfen der ÖVP meinte er nur: "Das ist allenfalls etwas, das den Verfassungsgerichtshof beschäftigen wird."
"Exakt nach Bundesvorgabe"
Der Verfassungssprecher der SPÖ, Kurt Stürzenbecher, zeigte sich verwundert ob der massiven Kritik und bewertete sie als "unsachliches oppositionelles Geplänkel". Die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichts durch die Landesregierung zu nominieren, entspreche exakt den bundesgesetzlichen Vorgaben, betonte er. Ebenso sei die Unabhängigkeit der Gerichte im Rahmen der Verfassung gewährleistet, was für alle Bundesländer gelte. "Sinn ist, dass man einen zweiinstanzlichen Zug hat: Zuerst entscheidet der Magistrat, dann das Verwaltungsgericht - in dem jetzt Richter statt Beamte sitzen", so Stürzenbecher. Man müsse das große Ganze sehen: Der Verwaltungsgerichtshof werde entlastet, die Verfahren würden beschleunigt und die Richter würden mehr Unabhängigkeit gewährleisten.