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Zuletzt ist rund um die Ausgleichszulage für PensionistInnen Verwirrung aufgetreten. Daher plädiert Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner: "Das Pensionssystem muss so umgestellt werden, dass es jeder versteht." Tatsache ist, dass jegliches Zubrot - etwa auch private Pensionen - die Zulage verringert. SPÖ-Pensionisten-Chef Karl Blecha kritisiert an dieser Stelle ein Ausbleiben der Anhebung des Richtsatzes für Singles. Dieser liegt nämlich nach wie vor unter der Armutsgrenze.
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Zwar sei der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare ab 1. Jänner 2004 mit 1.015 Euro auf die Armutsgrenze angehoben worden, jedoch nicht der für Singles, lautet die Kritik Blechas. "Eine Schande" sei, dass für Alleinstehende nach wie vor eine Höhe von 653,19 Euro gilt, obwohl die Armutsgrenze bei 670 Euro liege. Der Pensionistenverband fordert daher nach wie vor vehement eine Anhebung.
Ein Mindesteinkommen soll staatlich gesichert sein
Mit Hilfe der Ausgleichszulage soll ein bestimmtes Mindesteinkommen gesichert sein. Anspruch haben jene PensionistInnen, deren Gesamteinkommen einen bestimmten Betrag nicht erreicht. Bei Ehepaaren liegt dieser, wie bereits angeführt, bei 1.015 Euro, bei Singles bei 653,19 Euro. Dabei wird den Betreffenden der Differenzbetrag von Einkommen zum Richtsatz als Bundeszuschuss gewährt.
Zur Berechnung herangezogen werden die Bruttopension, sonstige Nettoeinkommen sowie eventuelle Unterhaltsansprüche.
Von der privaten Pension bis zu Aktienerlösen
Als Nettoeinkommen werden von der Pensionsversicherungsanstalt weitere - auch private - Pensionen oder Renten, Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosen- und Krankengeld, Einkünfte aus Wohnungsvermietung, Leibrenten, Ausgedinge und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angeführt. Herangezogen werden allerdings auch Erlöse aus Wertpapierbesitz.
Berücksichtigt werden wiederum sowohl Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegen den Ehepartner und die Eltern als auch Pflegegeld, Kinderzuschüsse, Pensionssonderzahlungen (13. und 14. Pension), Familien-, Wohn- und Studienbeihilfe, ein bestimmter Betrag einer Lehrlingsentschädigung, Kinderbetreuungsgeld sowie Kriegsgefangenenentschädigung.
Für Verwirrung hatte ein Bericht des ORF-Landesstudios Salzburg gesorgt, wonach der Abschluss einer privaten Pensionsvorsorge für MindestrentnerInnen zur Finanzfalle werden könnte. Blecha kann dies allerdings nicht nachvollziehen, könne sich doch kaum ein Mindestrentner eine private Pensionsvorsorge leisten.
Staatssekretärin Haubner kündigte allerdings unterdessen an, dass zukünftig die Informationen für PensionistInnen verbessert werden müssten und einfacher sowie verständlicher verfasst werden sollten.