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Verwirrung um EU-Klage

Von Klaus Huhold

Europaarchiv

Kommission: Österreich setzt Richtlinie für Flüchtlinge nicht um. | Innenministerium spricht von Versehen. | Brüssel/Wien. Österreich droht neben 14 anderen EU-Staaten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. So sieht es zumindest die EU-Kommission - völlig anders als das Innenministerium in Wien. Die Kommission beanstandet eine mangelnde Umsetzung der Statusrichtlinie zur Anerkennung von Flüchtlingen. Die betroffenen Staaten - wie Deutschland und Italien - haben nun zwei Monate Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen, sagte EU-Justizkommissar Franco Frattini. Wien jedoch glaubt, nur aus Versehen auf die Liste geraten zu sein.


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Die 2004 beschlossene Richtlinie garantiert Flüchtlingen Mindestrechte wie Familienzusammenführung oder Zugang zu sozialen Diensten. Dies betrifft auch sogenannte subsidiär Schutzberechtigte. Diese haben zwar keinen Asylstatus erhalten, dürfen aber nicht abgeschoben werden, da ihnen in ihrer Heimat Gewalt droht. Insgesamt leben in Österreich rund 5000 Schutzberechtigte.

Und genau sie sind laut Roland Schönbauer vom UN-Flüchtlingshochkommissariat von einem Mangel bei der Umsetzung der Statusrichtlinie betroffen. Denn Schutzberechtigte erhalten in Österreich nur dann Kindergeld, wenn sie erwerbstätig sind - auch im neuen Entwurf zum Kinderbetreuungsgeldgesetz ist dies so vorgesehen. Das entspricht Schönbauer zufolge nicht der EU-Richtlinie. "Diese gestattet die Einschränkung von sozialen Leistungen, aber Kernleistungen sind davon ausgeschlossen. Dazu gehört die Elternschaft", sagt er der "Wiener Zeitung".

Anders sieht dies jedoch das zuständige Gesundheitsministerium: Es geht davon aus, dass das Kindergeld von der EU-Richtlinie nicht betroffen ist. Man stützt sich dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das die Familienleistungen nicht zum Kernbereich der Sozialhilfe zählt.