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Verwirrung um Gehaltsbonus für Pflegekräfte

Von Karl Ettinger

Politik

Länder ermitteln noch die Zahl der Betroffenen. Das Gesetz sieht aber Aufteilung nach der Wohnbevölkerung vor.


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Im Zuge der Pflegereform wurde Pflegebediensteten, Heimhelferinnen und Sozialhelferinnen für Anfang Dezember die Auszahlung eines Gehaltsbonus versprochen, der die Pflegeberufe attraktiver machen soll. Bei der Umsetzung dieses vor wenigen Wochen nach einer Sitzung der Soziallandesräte mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) verkündeten Ergebnisses, wonach die betroffenen Pflegekräfte bundesweit einheitlich diese außertourliche Zahlung erhalten sollen, tauchen jetzt allerdings Probleme auf.

Vorerst läuft in den Bundesländern noch die Feststellung, wie viele Pflegebedienstete jeweils in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen. Gleichzeitig ist man auf einen gesetzlichen Widerspruch gestoßen. Denn in dem von der Koalition eigens beschlossenen Zweckzuschussgesetz, in dem die Bereitstellung der Bundesmittel in Höhe von jeweils 285 Millionen Euro für 2022 und 2023 verankert ist, ist die Zuteilung nicht nach der Zahl der Pflegekräfte je Bundesland festgeschrieben, sondern gemäß Finanzausgleichsgesetz je nach Wohnbevölkerung.

Im Sozialministerium wird jedenfalls betont, dass im entsprechenden Gesetz keine eigene Verordnungsermächtigung durch das Sozialressort "definiert" sei, wurde der "Wiener Zeitung" auf Anfrage mitgeteilt. Die Länder könnten die finanziellen Mittel im Zusammenhang mit einer Vorschrift, mit der das Sonderentgelt gestaltet wird, abrechnen. Die Abrechnung sei anhand einer Abrechnungsgrundlage, die derzeit allerdings noch erstellt werde, durchzuführen, heißt es in der Mitteilung aus dem Büro des Sozialministers weiter. Darüber hinaus wird bestätigt, dass im Rahmen des Zweckzuschussgesetzes, mit dem das Entgelt der Pflegekräfte erhöht wird, den Bundesländern insgesamt 570 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Diese Summe bildet zugleich den größten Brocken der Pflegereform, die Sozialminister Rauch im Mai gemeinsam mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger und der grünen Klubchefin Sigrid Maurer präsentiert hat. Insgesamt hat die Koalition eine Pflegemilliarde angekündigt, tatsächlich sind es sogar etwas mehr als eine Milliarde Euro, weil nach Protesten auch Sozialbetreuerinnen und Heimhelferinnen in den Kreis jener, die vom Gehaltsbonus profitieren sollen, aufgenommen wurden. Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Pflegeausbildung samt finanzieller Unterstützung von Bundesseite.

Österreichweit einheitliche Auszahlung vereinbart

Im Sozialministerium wird ausdrücklich nochmals auf den Beschluss der Sozialreferenten der Bundesländer hingewiesen, wonach "alle von der gesetzlichen Zielgruppendefinition umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter österreichweit den gleichen Betrag nach einheitlichen Spielregeln ausbezahlt bekommen". Dabei sei, so wird von Seiten des Büros von Minister Rauch betont, "für das Jahr 2022 eine einmalige Auszahlung ins Auge gefasst". Dies ist eben für Anfang Dezember vorgesehen.

Im Gegensatz zur Ansicht des Sozialministerium vertritt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gesundheitsberufe, Reinhard Waldhör, die Meinung, dass sehr wohl eine Verordnung für die Auszahlung des Gehaltsbonus notwendig sei. Gleichzeitig gibt es bei Betroffenen Zweifel, ob die Auszahlung in gut einem Monat tatsächlich klappen wird.

In den Bundesländern ist man noch mitten in den Erhebungen, wie viele betroffene Pflegekräfte jeweils anspruchsberechtigt sind. Eine österreichweite Gesamtzahl ist notwendig, um zu wissen, auf wie viele Betroffene die heurige Gesamtsumme von 285 Millionen Euro, die der Bund bereitstellt, letztlich aufgeteilt werden muss. Davon hängt die Höhe des Gehaltsbonus für jeden einzelnen Pflegemitarbeiter ab. Koordiniert werden die Meldungen der Bundesländer von Wiens Sozial- und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Im Wiener Rathaus wird erläutert, dass die Erfassung und Meldung der Zahl der Pflegemitarbeiter in der finalen Phase sei. Auch für Wien kann noch keine Zahl genannt werden. Diese Form der Erhebung ist notwendig, weil nicht anspruchsberechtigten Pflegeberufe, etwa Heimhelferinnen, im Register für Gesundheitsberufe erfasst sind, was es deutlich einfacher machen würde.

Gleichzeitig taucht jetzt der Widerspruch auf. Denn an sich müssten die 285 Millionen bei der Auszahlung des Gehaltsbonus im Dezember nach der jeweiligen Zahl der Pflegekräfte in jedem Bundesland aufgeteilt werden. Dem steht die im Zweckzuschuss vorgesehene Regelung, die Bezug auf den Finanzausgleich nimmt, entgegen. Der Finanzausgleich regelt grundsätzlich die Aufteilung von Steuermittel auf die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden. Im Zweckzuschussgesetz heißt es, die Verteilung des Bundesbetrages auf die Länder erfolge gemäß § 10 Absatz 7 des Finanzausgleichsgesetzes. Darin wird die Wohnbevölkerung als maßgeblich angeführt.

Unklarheit, wenn der Job in anderem Bundesland ist

Darüber hinaus gibt es noch eine Unklarheit. Wie erfolgt die Mittelzuteilung, wenn Pflegekräfte nicht in jenem Bundesland wohnen, in dem sie arbeiten. So sind gar nicht so wenige Pflegebedienstete in Niederösterreich beheimatet, pendeln aber zur Arbeit nach Wien. Niederösterreich würde demnach vom Bund eine höhere Summe zugeteilt bekommen, während die Stadt Wien oder andere Arbeitgeber von Pflegediensten in der Bundeshauptstadt den Gehaltsbonus überweisen müssen.

Zumindest die Berufsgruppen im Pflegebereich, die das Sondergehalt erhalten sollen, sind im Zweckzuschussgesetz angeführt. Es sind dies Mitarbeiter des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenzkräfte sowie Pflegeassistenzpersonal, Mitarbeiterinnen in Sozialbetreuungsberufen sowie Pflege- und Betreuungspersonal in Spitälern und Kuranstalten, in Pflegeheimen, bei mobilen Diensten, bei Behinderteneinrichtungen.