Justizministerium: Eintrag ist Pflicht, wenn Firmen organisiert Einfluss nehmen.
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Wien. Transparenz war das Ziel des Lobbying-Gesetzes, durch das nach der Affäre um den Ex-ÖVP-Europaabgeordneten Ernst Strasser mit Jahresbeginn 2013 ein Lobbying-Register eingeführt wurde. Tatsächlich schaffe das neue Gesetz aber einen Graubereich, kritisieren nun Vertreter der mittelständischen Wirtschaft.
Es herrsche Unklarheit unter Unternehmern, welche Führungskräfte und Mitarbeiter sich in das Lobbying-Register des Justizministeriums eintragen müssen. "Für Klein- und Mittelbetriebe ist das Lobbying-Gesetz eine große Belastung. Unternehmen befinden sich in einer Grauzone, und das ist nicht wünschenswert", sagt Margarete Kriz-Zwittkovits, Präsidentin des Österreichischen Gewerbevereins. Auch Mittelständler hätten Kontakt mit Entscheidungsträgern in Kommunen oder seien in Normungsausschüssen vertreten.
Wolfgang Hammerer, Bundesgeschäftsführer des Wirtschaftsforums der Führungskräfte, ist der Ansicht, dass sich nicht alle Führungskräfte in Österreich eintragen müssen. Unternehmensberater Wolfgang Lusak fordert Nachschärfungen: "Es gibt einige Unklarheiten im Gesetz, und wir werden uns wehren."
Aus dem Justizministerium heißt es auf Anfrage, dass KMU unter die Eintragungspflicht fallen, wenn sie oder Mitarbeiter Lobbying-Tätigkeiten (also organisierte und strukturierte Kontakte zur Einflussnahme) vornehmen. Zufallstreffen mit öffentlichen Funktionsträgern auf Veranstaltungen, auf gesellschaftlicher Ebene oder im privaten Kreis und die dort geführten Gespräche gehören demnach nicht dazu.
"Die allgemeine Klage eines Wirtschaftstreibenden über die Probleme seines Betriebs gegenüber einem Abgeordneten oder Funktionsträger werden auch noch nicht kein organisierter und strukturierter Kontakt sein, mag dahinter auch die Erwartung stecken, dass er von der öffentlichen Hand Aufträge erhält", heißt es aus dem Ministerium.
Bisher nur ein Unternehmen im Register eingetragen
Im Lobbying-Register war bis Donnerstag nur ein einziger Eintrag zu finden, und zwar von der Wiener Agentur Kovar & Köppl Public Affairs. "Es wurden mehrere Anträge eingebracht, die derzeit geprüft werden. Manche Anträge müssen noch verbessert werden", sagt eine Sprecherin des Justizministeriums. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer erwartet, dass sich 100 bis 200 Lobbyisten und 1000 Mitarbeiter von Unternehmen sowie Vereinen und Verbänden eintragen.
Eine Eintragung kostet für ein Unternehmen 200 Euro. Betriebe mit sogenannten In-House-Lobbyisten müssen die jeweiligen Mitarbeiter eintragen und angeben, ob sie mehr als 100.000 Euro für Lobbying ausgeben.
Eingetragene Interessensvertreter verpflichten sich zu Mindeststandards. Dazu zählt, dass bei jedem erstmaligen Kontakt mit einem Funktionsträger Aufgabe, Identität und spezifische Anliegen offen zu legen sind.
Lobbying-Register
Das Lobbying-Gesetz brachte mit 1. Jänner 2013 ein Register für professionelle Interessensvertreter. In das Register des Justizministeriums müssen Lobbying-Unternehmen, Unternehmen, die Lobbyisten beschäftigen, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände eingetragen werden, sowie auch Vorstände, wenn ihre Tätigkeit Lobbying gegenüber der öffentlichen Hand umfasst. Die Übergangsfrist läuft noch bis 31. März; ab 1. April gibt es Verwaltungsstrafen.
Der Eintrag ins Register erfolgt über das Unternehmensserviceportal . Zuvor ist eine Anmeldung mittels FinanzOnline-Kennung, Bürgerkarte oder Handy-Signatur notwendig.
Einsicht ins Lobbying-Register
Eintrag in das Lobbying-Register