Einigen Menschen in Oberösterreich wurde die Zahlung von der Sozialhilfe abgezogen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 2 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Die Miete ist bereits bezahlt, Strom und Heizung ebenso. Das Geld ist wie jeden Monat knapp und plötzlich werden die als Entlastung gedachten 150 Euro Teuerungsausgleich von der Sozialhilfe abgezogen. Genau das ist offenbar in einigen Fällen in Oberösterreich passiert. Auf Social Media verbreiten sich Berichte von Personen, deren Ausgleichszahlung plötzlich als Einkommen gerechnet und die Sozialleistung entsprechend reduziert wurde.
Wie viele Menschen davon betroffen sind, dazu fehlen die Zahlen. Die Aktivistin Daniela Brodesser, die auf Twitter über die Lebensrealität von armutsbetroffenen Menschen aufklärt, berichtete von täglich eintreffenden Nachrichten von Menschen, bei denen die unerwartet fehlenden 150 Euro ein tiefes Loch in das knapp bemessene Budget reißen. Gerade eben, so Brodesser im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", sei sie mit jemandem in Kontakt gewesen, dem nach dem Abzug für diesen Monat gerade noch 80 Euro zum Leben übrig blieben. Eine Notsituation, die durch die aktuellen Teuerungen zusätzlich verschärft wird. Doch wie kann das passieren? Diese Sonderzahlung für Bedürftige sollte laut türkis-grünen Plänen nicht als Einkommen gewertet werden.
"Fallstrick des Föderalismus"
Der grüne Sozialsprecher Markus Koza bestätigt, dass es in Oberösterreich zu solchen Fällen gekommen sei. Er spricht von einem "Fallstrick des Föderalismus". Dass es zu den Abzügen kam, sei den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern bei Sozialleistungen geschuldet. Während das Arbeitslosengeld vom Bund ausbezahlt wird, ist die Sozialhilfe Ländersache. Das Problem liege laut Koza nun beim unzureichenden Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und den verschiedenen Behörden.
Arbeitslose und Mindestpensionisten und haben bereits im Dezember einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 Euro erhalten, die zweite, gleich hohe Tranche folgte im April. Anders bei Beziehern der Sozialhilfe. Diese sollten die gesamten 300 Euro im Mai erhalten. Zu Problemen gekommen ist es bei Menschen, die aufgrund ihres geringen Arbeitslosengeldes (weniger als 978 Euro monatlich) zusätzlich Mittel aus der Sozialhilfe erhalten. Das heißt, sie bekommen Leistungen vom Bund und von den Ländern.
Für diese sogenannten "Aufstocker" ist vorgesehen, dass der Teuerungsausgleich gemeinsam mit der Sozialhilfe im Mai ausbezahlt wird. Teilweise wurden die 150 Euro allerdings schon zusammen mit dem Arbeitslosengeld im April überwiesen.
"Leute schwerwiegend verunsichert"
Da die "Aufstocker" zwar aus zwei verschiedenen Töpfen Leistungen erhalten, aber den Teuerungsausgleich nicht doppelt beziehen dürfen, wurden die 150 Euro zunächst wieder abgezogen - und sollen nun im Mai gemeinsam mit der Sozialhilfe ihren Weg zurück auf die Konten der Betroffenen finden.
"Ich verstehe die Leute, die das nicht verstehen und schwerwiegend verunsichert sind", sagt Koza. Für die Betroffenen ist der Teuerungsausgleich jedenfalls nicht verloren. Das Geld wird automatisch mit der Sozialhilfe Ende des Monats zurücküberwiesen, die Menschen müssen dafür nicht selbst aktiv werden.
"Ich bin froh, dass der Fehler repariert wurde", sagt Brodesser "aber es muss schneller gehen". Denn Menschen mit geringem Einkommen bleibe kein Spielraum, um "ein wenig einzusparen", um ein paar Wochen zu überbrücken, bis die bereits einkalkulierte Zahlung auch tatsächlich ankommt. Das Geld fehle bei einigen Betroffenen nun für Essentielles wie Lebensmittel, Hygieneprodukte oder Medikamenten.
Keine Probleme bei Energiegutschein erwartet
Als weitere Entlastungsmaßnahme hat sich die türkis-grüne Bundesregierung auf einen Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 Euro geeinigt. Die Zahlung erfolgt in Form von Gutscheinen, die dieser Tage verschickt wurden. Haushalte können sie bei ihrem Energieanbieter einlösen.
Anspruch haben Einzelpersonen, mit einem Bruttojahreseinkommen von unter 55.000 Euro und Mehrpersonenhaushalte mit weniger als 110.000 Euro jährlich. Hier erwartet Koza "keine bösen Überraschungen". In dafür eigens beschlossenen Energiekostenausgleichsgesetz wurde ausdrücklich festgehalten, dass es sich hier um keine anrechenbare Leistung handelt, die eine Reduktion der Sozialhilfe zur Folge haben darf.