Bandion-Ortner: Gericht muss Eingriff in Grundrechte bewerten. | Leichtfried wittert Verstoß gegen "gute Rechtsstaatlichkeit". | Brüssel. Nicht nur im EU-Parlament hat der Vorstoß einer Gruppe von Innenministern für die rasche Ausarbeitung eines neuen Abkommens für den Austausch von Banküberweisungsdaten zur Terrorismusbekämpfung mit den USA einige Verwirrung ausgelöst. Konkret schlagen Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Finnland, Luxemburg, Ungarn und Griechenland eine völlig andere Rechtsgrundlage vor. Als Basis soll die Polizeikooperation zwischen der EU und den USA und nicht die gegenseitige Rechtshilfe dienen. Auf der beruhte das Swift-Übergangsabkommen, das das EU-Parlament gekippt hat. Das soll dafür alle Datenweitergaben an die US-Behörden nachträglich auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen dürfen.
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Mehr Datenschutz?
Zudem wurden zahlreiche Forderungen der Abgeordneten für einen höheren Datenschutzstandard aufgegriffen. Insbesondere die Möglichkeit von EU-Bürgern, gegen die Datenweitergabe zu klagen, wird betont. Die Europaabgeordneten sollen in die Verhandlungen mit den USA möglichst eng eingebunden werden.
Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner betonte am Freitag, dass Eingriffe in die Grundrechte wie jenes auf Privatsphäre prinzipiell von einem unabhängigen Gericht auf ihre Verhältnismäßigkeit beurteilt werden müssten. Über den Vorstoß der Innenminister werde sie erst einmal mit der österreichischen Ressortleiterin Maria Fekter reden.
Auch Vertretern des EU-Parlaments schien im ersten Moment nicht ganz klar zu sein, ob es sich dabei um ein deutliches Entgegenkommen oder einen Trick handelt. Ohne auf den konkreten Vorschlag einzugehen bewertete der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber "die bisherigen Signale aus den Mitgliedstaaten und der Kommission insgesamt positiv".
Bei dem Vorstoß der Innenminister handle es sich um einen "ambitionierteren Verhandlungsvorschlag", als bisher, erklärte SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried. Für das Parlament müsse vor allem die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden. Und bei der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage entstehe der Verdacht, dass es sich um einen Versuch der Innenminister handle, "die Dinge nicht im Sinne der guten Rechtsstaatlichkeit zu handhaben". Ihm sei suspekt, dass die polizeiliche Datenerhebung immer stärker erleichtert und so die richterliche Zuständigkeit ausgehöhlt werde, sagte Leichtfried.
Im Abkommen mit den USA soll unter anderem festgelegt werden, dass die Daten ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung verwendet werden dürfen. Dafür wollen die US-Ermittler Datensätze von den Servern des belgischen Finanzdienstleisters Swift über Transaktionen aus der EU und aus Teilen des Nahen Ostens durchleuchten, die seit Jahresbeginn nur mehr in Europa gespeichert werden.