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Verzicht auf Botschaften bedeutet die Aufgabe der staatlichen Eigenständigkeit

Von Wendelin Ettmayer

Europaarchiv

Die Rolle der Vertretungsbehörden innerhalb der Europäischen Union ist in Diskussion geraten. Von manchen Seiten wird betont, dass eigenständige Vertretungen, also Botschaften, ihre Bedeutung | verloren hätten. Mit dieser Thematik befasste sich Österreichs gegenwärtiger Botschafter in Finnland, Wendelin Ettmayer, bei der kürzlich in Wien stattgefundenen österreichischen | Botschafterkonferenz.


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Die Rolle der Vertretungsbehörden innerhalb der Europäischen Union (EU) zu diskutieren ist zweifellos zweckmäßig und berechtigt. Sowohl durch den EU-Beitritt, aber auch wegen der Veränderungen im

internationalen Umfeld ist es angebracht zu erforschen, welche Schlussfolgerungen sich daraus für die Tätigkeit einer Botschaft ergeben.

Neue Leitlinien bestimmen mehr und mehr die internationalen Beziehungen: So sehr die Grundsätze der Staatsräson unter nationaler Souveränität nach wie vor gelten, spielen persönliche Wohlfahrt und

Menschenrechte eine immer größere Rolle. Die Frage, worauf Macht in den internationalen Beziehungen heute beruht, muss genauso gestellt werden wie jene nach den Grundlagen der Sicherheit oder der

Rolle der Medien in der internationalen Politik.

Die Antwort auf diese Veränderungen kann wohl nicht einfach darin liegen, bestehende Institutionen, etwa die Botschaften, einfach abzuschaffen. Prinzipiell kann man natürlich jede Einrichtung in

Frage stellen. Die längste Zeit kam die Menschheit ohne unsere technischen Errungenschaften, ohne die Institutionen einer modernen Demokratie oder ohne die Einrichtungen des Wohlfahrtsstaates aus.

Die Existenz einer Botschaft ist auch nicht das Ziel internationaler Beziehungen, sondern vielmehr ein Mittel, um diese zu gestalten. Die Frage muss daher lauten: Welchen Platz soll Europa in der

Welt einnehmen, welchen Beitrag wollen wir dazu leisten und welche Aufgabe kommt dabei einer Botschaft zu.

Zusätzliche Aufgabenbereiche einer EU-Botschaft

Ausgehend von diesen Überlegungen möchte ich drei Aufgabenbereiche von Vertretungsbehörden innerhalb der EU hervorheben:

Die Botschaft als Organ staatlicher Interessen;

die bilaterale Dimension der Europäischen Union;

die EU-Aufgaben einer Botschaft.

Die Botschaft als Organ staatlicher Interessen

Die EU ist sicherlich eine internationale Gemeinschaft neuer Qualität. So sehr aber die Mitglieder einzelne Aufgaben nach Brüssel übertragen haben, so hat doch innerhalb der Gemeinschaft kein

totaler Souveränitätsverzicht stattgefunden. Die staatlichen Entscheidungskompetenzen bestehen ganz oder teilweise weiter, so sehr sie auch in die Union eingebunden sind.

Die Botschaften sind Ausdruck dieser staatlichen Autonomie und Eigenständigkeit und vertreten diese nach außen. So lange wir eigene innerstaatliche Institutionen haben, die auch in EU-Fragen

entscheiden · das Parlament, die Regierung und Ministerien, Behörden und Ämter · so lange gilt es, diese Selbständigkeit auch nach außen in der Form der Botschaften zu dokumentieren. Eine Aufgabe der

Botschaft bedeutet demnach eine Selbstaufgabe der staatlichen Eigenständigkeit. Nur wer glaubt, dass es diese nicht mehr gibt und dass alle Entscheidungen in Brüssel getroffen würden, kann auch für

die Abschaffung von Botschaften innerhalb der EU eintreten.

Manchmal scheint die Rhetorik darüber hinweg zu täuschen, dass es gerade in den wesentlichen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik nach wie vor einen sehr großen autonomen Entscheidungsspielraum

gibt, etwa wenn wir von der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) oder von einer europäischen Verteidigungsdimension reden. Aber wie weit stehen Wunschvorstellungen bzw. Sonntagsreden mit

der Realität im Einklang?

So ist es nach wie vor eine wesentliche Aufgabe von Botschaften gegenüber dem Empfangsstaat die Haltung des eigenen Landes und der eigenen Regierung in all den Fragen, bei denen dies notwendig

erscheint, darzulegen und zu vertreten: Von der Sicherheitspolitik bis zur Erweiterung der EU, von der Gentechnologie bis zu den Kernkraftwerken.

Wie immer sich die EU in den nächsten Jahren entwickelt, wesentliche Entscheidungen werden auch weiterhin im nationalstaatlichen Bereich getroffen. Das heißt auch, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten

bei politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Entscheidungen zusammenwirken müssen. Was immer direkt in Brüssel geschieht, es sind in vielen Fällen die einzelnen Mitgliedsstaaten,

denen auch weiterhin eine entscheidende Rolle zukommt und die nach außen jeweils von der Botschaft übernommen wird.

Die bilaterale Dimension der EU

Die EU hat nicht nur dazu geführt, dass gemeinsame Aufgaben in Brüssel erledigt werden, sondern auch dazu, dass es innerhalb der Gemeinschaft zu einer starken Intensivierung der Beziehungen

gekommen ist: Die EU hat eine bilaterale Dimension entwickelt. Und das ist nur natürlich: Wenn Staaten als wesentliche Entscheidungsträger der selben Gemeinschaft angehören, dann geht es darum, dass

sich die Mitglieder dieser Gemeinschaft entsprechend kennen und einander informieren. Die wesentliche Rolle der Botschaften besteht dabei darin, die anderen Mitgliedsländer intensiver, als dies

bisher der Fall war, über Österreich zu informieren und die Menschen aus unseren Ländern zusammen zu bringen. In diesem Sinne ist es auch sehr wertvoll, wenn die Botschaft Kontakte zwischen

Bundesländern und Regionen, zwischen Schulen, Forschungsstätten und Wirtschaftsbereichen herstellt oder Symposien zu den verschiedensten Themen organisiert.

Es geht jedenfalls darum, dass Verantwortungsträger, auch wenn sie in Bereichen tätig sind, die letztlich in Brüssel entschieden werden, auf bilateraler Ebene zusammen kommen, um die nationalen

Interessen entsprechend abzustimmen. Eine besondere Rolle besteht auch darin, Meinungsbildner in entsprechender Weise mit Österreich vertraut zu machen. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, über

führende Medien des Empfangsstaates österreichische Anliegen zu präsentieren.

Die EU-Aufgaben einer Botschaft

Wenn nun einerseits durch die EU die bilateralen Beziehungen stärker intensiviert wurden, so ist die Botschaft auch verpflichtet, Entscheidungen, die in Brüssel getroffen werden, bilateral

entsprechend vorzubereiten.

Aufgrund der besseren Kenntnisse der Verhältnisse im Empfangsstaat kann die Botschaft Demarchen und Interventionen entsprechend vorbringen, Auskünfte über die politische Haltung oder eine gegebene

Rechtslage einholen sowie österreichische Anliegen entsprechend vertreten. Auch bei der Berichterstattung über den Empfangsstaat nehmen EU-Themen einen wichtigen Platz ein.

Insgesamt kann man sagen, dass heute 35 Prozent der Arbeit einer österreichischen Botschaft in einem EU-Land auch EU bezogen ist. Das betrifft Besuche im Zusammenhang mit EU-Agenden genau so wie die

Unterstützung von EU-Programmen, von Studentenaustausch bis zur Arbeitsmarktförderung, die Haltung des Empfangsstaaten zu Regierungskonferenzen, zur WWU oder zur EU-Erweiterung ist genauso Gegenstand

von Gesprächen und Berichten wie die Darlegung der entsprechenden österreichischen Positionen.

Die EU hat in den zwischenstaatlichen Beziehungen unter den Mitgliedsländern neue Dimensionen eröffnet und damit für die Botschaften neue Arbeitsgebiete gebracht. So lange die Mitgliedsländer der EU

in wesentlichen Bereichen auch eine eigene Entscheidungs- bzw. Mitentscheidungskompetenz haben, ist es Aufgabe der Botschaften, diese nach außen entsprechend darzulegen. Die Intensivierung der

Kontakte zwischen den Mitgliedsländern der EU und die Verstärkung des Informationsaustausches ist eine neue wesentliche Aufgabe einer Botschaft. Dazu kommt, auch Entscheidungen der Gemeinschaft

bilateral vorzubereiten und dabei die Interessen Österreichs entsprechend zu vertreten.

Die EU wird auch in Zukunft kein Zentralstaat sein, der nur von Brüssel aus regiert wird. Auch in Zukunft werden die einzelnen EU-Mitglieder die Möglichkeit haben, ihre Interessen entsprechend

darzulegen. Diese Interessen zu koordinieren ist eine wesentliche Aufgabe einer EU-Botschaft.

Damit dies auch gleichzeitig einen Beitrag zur Intensivierung der bilateralen Beziehungen darstellt, ist es notwendig, dass die Botschaften auch personell entsprechend ausgestattet werden. Eine

Botschaft muss auch personell in der Lage sein, kulturelle Veranstaltungen, Symposien oder Informationsveranstaltungen durchzuführen. Wenn die EU letztlich darauf ausgerichtet ist, den Platz Europas

in der Welt zu gewährleisten, dann ist es die Aufgabe der Botschaft, die Rolle Österreichs in den einzelnen EU-Ländern sicherzustellen.