Gesetzesentwurf in Arbeit. Widerstand bei Ausgabenbremse.
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Wien. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ihre Mitarbeiter sind im Dauereinsatz. Das heftig umkämpfte Gesetz mit der Möglichkeit des Zwölf-Stunden-Arbeitstages muss heute, Donnerstag, die letzte Hürde im Bundesrat überwinden. Gleichzeitig steht in der Länderkammer des Parlaments die Abstimmung über eine Ausgabenbremse für die Sozialversicherungen auf der Tagesordnung. Gegen eine solche Vorgabe, die im Eilzugtempo von ÖVP und FPÖ beschlossen werden soll, wehren sich SPÖ, Gewerkschaften und Krankenkassen mit Aufrufen an die jeweiligen Bundesratsabgeordneten in den Bundesländern, weil diese damit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung "aufs Spiel setzen", wie es in einem Schreiben der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse heißt.
Hingegen lässt die von der Bundesregierung bereits Ende Mai vorgestellte Reform der Sozialversicherungen auf sich warten. Der bis Mitte Juli vorgesehene Gesetzesentwurf ist nicht fertig. "Er ist nach wie vor in Bearbeitung", wurde der "Wiener Zeitung" im Büro von Sozialministerin Hartinger-Klein erklärt. Zwar sind seit Ende Mai Eckpunkte des Umbaus und die Reduktion der 21 Sozialversicherungsträger auf vier bis maximal fünf Träger bekannt. Das gilt auch für die Sparvorgaben, die in Summe eine Milliarde Euro bis 2023 einbringen müssen. Aber bei vielen Detailregelungen tappen selbst Fachleute im Dunkeln.
"Sondierungsgespräche"über AUVA-Zukunft
Als ein Hauptgrund für die Verzögerung des Gesetzesentwurfes wird im Sozialressort genannt, dass man noch auf Vorschläge der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) für Einsparungen warte. Dort sind, wie zu erfahren ist, "Sondierungsgespräche" mit dem Ministerium im Gang. Allerdings hat die Koalition der AUVA-Führung dafür noch etwas Zeit gelassen. Die AUVA muss gemäß der Vereinbarung von ÖVP und FPÖ bis 31. August Vorschläge vorlegen, wie die Ausgaben um 500 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden können. Wartet Hartinger-Klein tatsächlich bis zu dieser Frist mit dem Gesetzesentwurf, so verzögert sich die Vorlage jedenfalls bis zum September. Freilich würde sich selbst unter Einrechnung einer Begutachtungsfrist dann der Beschluss im Nationalrat, der für den Spätherbst vorgesehen ist, ausgehen.
Von der Lösung für die Unfallversicherungsanstalt hängt wiederum ab, ob es künftig vier oder fünf öffentliche Sozialversicherungsträger geben wird. Fixpunkt ist die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zu einer Gesundheitskasse. Dazu kommen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für Arbeiter und Angestellte, die neue fusionierte Sozialversicherungsanstalt für Bauern und Gewerbe sowie die Beamtenversicherung, in die die Anstalt für Eisenbahner und Bergbau eingegliedert wird. Die AUVA wäre, wenn sie bestehen bleibt, Nummer fünf.
Widerstand konzentriert sich auf Ausgabenbremse
In der ÖVP wurde bezüglich einer späteren Fertigstellung des Gesetzesentwurfs über die Sozialversicherungsreform auf das Sozialministerium verwiesen. Hingegen hat ÖVP-Klubobmann August Wöginger erst diese Woche in einem "Standard"-Interview angekündigt, dass eine weitere umstrittene Sozialänderung, die Einsparungen bei der Mindestsicherung, noch im Sommer in Begutachtung geschickt werden soll.
Der Widerstand bei der Sozialversicherungsreform konzentriert sich derzeit mangels vorliegendem Gesetzesentwurf auf die Ausgabenbremse. Kassenvertreter wie jene in Niederösterreich warnen die Bundesratsmandatare, die heute zustimmen sollen: "Die Kundennähe in den Bezirken soll eingeschränkt werden." Die bedeute das Aus für bereits beschlossene Bauprojekte in Horn, Neunkirchen und Waidhofen an der Ybbs. Gegen dieses Gesetz zur Ausgabenbremse stemmt sich auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Dachorganisation der 21 Anstalten, mit ihrem Chef Alexander Biach.