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VfGH prüft Ausgliederung der Zivildienstverwaltung

Von Martyna Czarnowska

Politik

Die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung aus dem Innenministerium könnte verfassungswidrig sein. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Doch die Versorgungssicherheit der Zivildiener sei weiter nicht gegeben, merkt die Plattform für Zivildienst an.


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Der VfGH hegt schwer wiegende Bedenken: Die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz könnte verfassungswidrig sein. Zweifel haben die VerfassungsrichterInnen, ob es sich bei der Zivildienstverwaltung nicht um eine staatliche Kernaufgabe handelt, die auch vom Staat wahrgenommen werden müsste. Außerdem könnte Unsachlichkeit vorliegen, da das Rote Kreuz als Zivildiensteinrichtung eine begünstigte Stellung einnimmt. Ausgangspunkt waren Beschwerden von Zivildienern wegen nicht ausreichender Verpflegung. Geprüft wird nun die 2002 erfolgte Ausgliederung der Zivildienstverwaltung. Während dessen ruht die Beschwerde.

Das ist der Plattform für Zivildienst Anlass für Einwände. "Die Versorgungssicherheit wird nicht behandelt", erklärt Sprecher Florian Seidl. Dabei sei diese ausschlaggebend. Die vom Roten Kreuz geleitete Zivildienstverwaltungs GmbH. könne wenig für die "erbärmliche Gesetzeslage". Als erste Instanz sorge sie lediglich dafür, dass Verfahren in die Länge gezogen werden können. Wichtig wäre es, die gesetzlich vorgeschriebene "angemessene Verpflegung" zu definieren - und damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Als Beispiel für eine mögliche Regelung nennt Seidl das Heeresgebührengesetz. Ein Grundwehrdiener, der außerhalb des Kasernenortes essen muss, erhalte den vierfachen Tagsatz: 13,60 Euro.

Die Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. wiederum weist auf den Erfolg der Ausgliederung hin, ohne auf das Versorgungsproblem einzugehen. Seit der Übernahme durch die Organisation sei eine Steigerung der Zuweisungszahlen von 8249 (im Jahr 2001) auf 9566 (im Jahr 2003) erreicht worden. Eine weitere Entwicklung in diese Richtung für 2004 sei bereits jetzt erkennbar.

Während die ÖVP ebenfalls den "Zuweisungsrekord" in den Mittelpunkt rückt, sieht sich die Opposition in ihrer Kritik bestätigt. Für SPÖ-Integrationssprecher Kai Jan Krainer mache das Gesetzesprüfungsverfahren den "schludrigen Umgang" von Innenminister Ernst Strasser mit der Verfassung offensichtlich.