Die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung vom Innenministerium in die Zivildienst-Verwaltungs Ges. m. b. H. hat sich nach Meinung aller Betroffenen bewährt. Dennoch hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Überprüfung eingeleitet.
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Seit April 2002 ist die vom Roten Kreuz geführte Verwaltungs Ges.m.b.H. für Zuweisungen, Aufschübe, Befreiungen und für die Information rund um den Zivildienst sowie das Rechnungswesen zuständig. Seither sei es gelungen, die Zahl der Zuweisungen von etwas mehr als 8.000 auf nunmehr rund 10.000 zu erhöhen, bilanzierte der Geschäftsführer der Gesellschaft, Andreas Achrainer, gestern in einer Pressekonferenz.
Vertreter der Gesellschaft, der Trägerorganisationen und des Ministeriums zeigten sich mit der Auslagerung zufrieden und hoffen daher, dass der VfGH die Ausgliederung nicht aufhebt. Die Arbeit laufe unbürokratisch und serviceorientiert. Eine Entscheidung soll im Herbst erfolgen.
Kritik an der aktuellen Verpflegungs-Situation der Zivis kam vom Vertreter der Plattform für Zivildiener, Florian Seidl: Diese sei "erbärmlich schlecht". Als Grund machte er eine Gesetzeslücke aus, die Innenminister Ernst Strasser zu verantworten habe. Im Gesetz stehe nur, dass die Träger für eine "angemessene Verpflegung" zu sorgen hätten, aber kein Betrag.
Alternativen zu Kürzungen im Zivildienst gefragt
Zur aktuellen Diskussion um eine Verkürzung der Zivildienstzeit, wie von der Bundesheer-Reformkommission vorgeschlagen, wollten die Vereine noch nicht Stellung nehmen. Allerdings ergeben Berechnungen für den Fall einer Abschaffung des Zivildienstes alleine für das Rote Kreuz einen jährlichen Mehraufwand von 90 Mill. Euro. Da müsste dann der Bund einschreiten, denn mit Hilfe der Zivildiener übernehmen diese Einrichtungen Aufgaben, die eigentlich der öffentlichen Hand zufallen. Der Generalsekretär des Roten Kreuzes, Wolfgang Kopetzky, schlägt vor, eine Zivildienstreformkommission einzurichten, die Alternativen für den Fall einer Verkürzung oder Abschaffung ausarbeiten sollte.