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VfGH untersagt mobile Abstandsmessung

Von WZ Online

Wirtschaft

Die mobilen Systeme zur Abstandsmessung im Straßenverkehr sind laut eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig. Der VfGH hatte laut ORF die Beschwerde eines deutschen Autofahrers geprüft, der bestraft worden ist, weil er auf einer Autobahn in Tirol zu schnell unterwegs gewesen war und den Sicherheitsabstand missachtet hatte.


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Die Delikte wurden von einem videogestützten Verkehrs-Kontrollsystem registriert, das mit drei Kameras Geschwindigkeit und Abstand errechnet. Lenker sowie Kennzeichen wurden fotografiert. Der VfGH befand dieses in Österreich übliche Verfahren als rechtswidrig, weil es ohne gesetzliche Grundlage betrieben wird und in das Grundrecht auf Datenschutz eingreift.

Der Sprecher des Verfassungsgerichtshofes, Christian Neuwirth, sagte gegenüber dem ORF: "Der VfGH hat schon immer gesagt, dass man beim Datenschutz sehr genau und präzise sein muss. Wenn solche Geräte betrieben werden sollen, dann braucht es eine gesetzliche Grundlage, die genau festlegt, unter welchen Voraussetzungen solche Geräte betrieben werden. Es fehlt quasi an der rechtlichen Betriebserlaubnis für solche Geräte, und deswegen ist der Einsatz solcher Geräte derzeit verfassungswidrig."

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Da die Abstandsmessgeräte ohne gesetzliche Grundlage betrieben werden, darf vorerst nicht mehr gestraft werden: "Ich gehe davon aus, dass Strafen, die mit vergleichbaren Geräten erhoben worden sind, nicht mehr vollstreckt werden. Für Autofahrer, die kürzlich oder in nächster Zeit eine solche Strafe erhalten, die aufgrund eines solchen vergleichbaren Messsystems erhoben worden ist, wird die Berufung gegen eine solche Strafe wohl erfolgreich sein", so Neuwirth. Strafen, die bereits bezahlt wurden, könnten allerdings nicht mehr angefochten werden.

Pro Jahr werden laut ORF in Österreich rund 46.000 Strafen wegen Missachtung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes verhängt. Der Großteil davon basiert auf den vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Messgeräten.