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Viel Arbeit für die Arbeitsgruppen

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Mindestsicherung ab 1. September. | Transferkonto kommt unter neuem Namen. | Graz. Wenigstens etwas hat die Regierungsklausur gebracht: Die Bundesregierung verträgt sich wieder. Oder wie es ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf formuliert: "Es war ein guter Schritt raus aus einer klimatisch schwierigen Situation." Jetzt können und wollen SPÖ und ÖVP also offensichtlich wieder miteinander arbeiten. | Pröll verspricht mehr Geld für Ganztagsschulen


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Inhaltlich bot das zweitägige Treffen in Graz wenig Handfestes. Greifbar ist eigentlich nur der Beschluss über die Mindestsicherung. Der Ministerrat beschloss am Dienstag nach zähen Verhandlungen die entsprechende 15a-Vereinbarung. Im Gegenzug wird eine "Transparenzdatenbank" eingeführt.

Keine Kürzung der Sozialleistungen

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zeigte sich ob der Einigung hochzufrieden und sprach von einem "wichtigen Schritt". Österreich sei das einzige Land in Europa, das in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit die Sozialleistungen nicht kürze, sondern ausbaue. Ab 1. September wird in Österreich die Sozialhilfe als Mindestsicherung vereinheitlicht. Dann gibt es zwölfmal im Jahr 744 Euro.

Bundeskanzler Werner Faymann erklärte, diese Einigung sei "ein aktiver Beitrag zur Bekämpfung der Armut". Befürchtungen, wonach eine "soziale Hängematte" geschaffen werde, wies er unter Hinweis auf "genügend Kontrollen" zurück. Auch Vizekanzler Finanzminister Josef Pröll sieht in der Mindestsicherung ein "Signal, den Ärmsten zu helfen". Dafür wird er heuer noch 42 Millionen Euro aufwenden, ab 2011 dann jährlich 140 Millionen. Kritik, dass die Mindestsicherung rund 200 Euro unter der Armutsgrenze liegt, weist Pröll zurück. Durch ein Verschlechterungsverbot werde die Situation für viele sogar verbessert.

ÖVP-Zustimmung im Tausch gegen Konto

Bei der Mindestsicherung hatte sich Pröll unter Verweis auf fehlende Mittel zuletzt etwas geziert. Seine Zustimmung zu diesem SPÖ-Prestigeprojekt war das Ass im Ärmel, das er nun ausspielte, um umgekehrt die Zustimmung des Koalitionspartners zum Transferkonto zu bekommen. Dieses heißt nun zwar "Transparenzdatenbank", in der Sache hat sich aber nicht viel verändert, auch wenn die SPÖ das vehement bestreitet.

"Das Transferkonto ist tot", sagte etwa Sozialminister Hundstorfer. "Wir haben eine Arbeitsgruppe beschlossen, kein Konto", meinte Kanzler Faymann. Aus Sicht der ÖVP klingt das freilich anders. Fakt ist: Auch bei diesem Thema wurde bei der Regierungsklausur nichts Konkretes beschlossen, sondern - wie beim Thema Lehrerausbildung und Ganztagsschule - lediglich die Schaffung einer Arbeitsgruppe. Diese soll bis Herbst "Grundlagen für die zentrale, strukturierte und transparente Erfassung aller monetären Leistungen ohne unmittelbare Gegenleistung" erarbeiten. Während für die Volkspartei klar ist, dass am Ende eine Datenbank herausschauen muss, wo sämtliche sozialen Leistungen und öffentlichen Förderungen aufgelistet werden, meinte der Kanzler, man werde sehen, was dabei herauskommt.

Dass das Konstrukt nun nicht mehr Transferkonto heißt, damit kann Vizekanzler Pröll gut leben: "Der Name tut nichts zur Sache, was zählt ist der Inhalt." Ihm gehe es darum, "Doppelgleisigkeiten und Missbrauch zu verhindern". Auch sei die Transparenzdatenbank keine Aufweichung seines ursprünglichen Vorschlags, sondern eine "logische Weiterentwicklung" und zwar insofern, als nun nicht nur Sozialleistungen aufgelistet werden, sondern sämtliche öffentlichen Förderungen. Auch der Kreis der Betroffenen wurde von den natürlichen auch auf die juristischen Personen ausgeweitet.

Was von der Regierungsklausur bleibt, ist ein deutlich verbessertes Klima in der Koalition. Inhaltlich brachte man zumindest mit der Mindestsicherung etwas weiter. Ansonsten war die Klausur der Auftakt für jede Menge Arbeit - für die Arbeitsgruppen.

Wissen: Mindestsicherung

Die Mindestsicherung soll mit September in Kraft treten, allerdings sind bis dahin neben dem Nationalrat auch noch die Länder gefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die zuletzt aufgetretenen Differenzen zwischen Sozialministerium und Finanzministerium bezüglich der Finanzierung der Leistung sind jedenfalls beseitigt. Die Mindestsicherung wird 744 Euro betragen, zwölf Mal pro Jahr ausgeschüttet.

Der Satz für Paare liegt bei 1108 Euro. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro. Damit sollen sozial Bedürftige die Kosten für "Lebensunterhalt" (Nahrung, Kleidung, Heizung, Strom, Hausrat sowie "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe") und "Wohnbedarf" (Miete, Betriebskosten) abdecken. Für letzteres gibt es noch freiwillige Zuzahlungen der Länder.

Der in einigen Bundesländern übliche Rückgriff auf das Vermögen von Familienangehörigen wird bei der Mindestsicherung gekippt. Diesen Regress gibt es nur noch bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Eigenes Vermögen (auch Erbschaften) muss bis zu einem Freibetrag von 3700 Euro verwertet werden, bevor die Sozialhilfe bezogen werden kann. Behalten dürfen die Bezieher unter anderem ihre Wohnung, ein berufsbedingt benötigtes Auto und ihren Hausrat.

Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass die Bezieher künftig krankenversichert sind und eine E-Card erhalten. Bisher waren sie auf die "Krankenhilfe" im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen, nun können sie auf die deutlich unkomplizierter verfügbaren Leistungen der Gebietskrankenkasse zurückgreifen.

Anträge auf Mindestsicherung können beim Arbeitsmarktservice eingebracht werden oder auf Landesebene "bei allen Stellen, die dafür geeignet erscheinen". Außerdem nimmt das AMS die Bezieher der Mindestsicherung in seine Jobvermittlung.

270.000 Menschensollen profitieren

Von der Neuregelung profitieren sollen Schätzungen zufolge zumindest 270.000 Menschen. Anspruch auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus eigenem finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind". Dazu zählen neben Österreichern auch anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürger.

Finanziert wird die Mindestsicherung großteils vom Bund, der bis zu 140 Millionen jährlich beisteuert. Die Länder bringen bis zu 50 Millionen auf.